100 Jahre altes Grab bei Grabungsarbeiten eingestürzt. Wer kommt für die Restaurierung auf?

19. Dezember 2020

Frau S. aus Korneuburg machte beim Begräbnis ihres Vaters eine unangenehme Entdeckung. Das Fundament des Grabes war erheblich beschädigt worden, die Grabeinfassung eingestürzt. Familie S. vermutet dies sei durch unsachgemäßes Ausbaggern der Stadtgemeinde passiert. Die Gemeinde sieht die Verantwortung allerdings bei der Grabbesitzerin, da laut Niederösterreichischem Bestattungsgesetz der Grabbesitzer für die Instandhaltung zuständig sei.

In einer Stellungnahme schreibt die Gemeinde, sie habe fachgerecht gegraben, aber das Grab wäre schon baufällig gewesen. Hilfesuchend wandte sich Frau S. an die Volksanwaltschaft, die den Fall prüfte. Volksanwalt Amon widerspricht der Behauptung der Gemeinde, dass der Grabeigentümer für die Instandsetzung zuständig sei, da die Gemeinde in so einem Fall im Vorhinein an die Familie S. herantreten hätte müssen bzw. diese während der Grabungen warnen und informieren hätte müssen, dass das Grab baufällig sei.

Die Volksanwaltschaft hat daraufhin mit der Stadtgemeinde Korneuburg Kontakt aufgenommen. Im Zuge dessen hat die Gemeinde sich bereit erklärt, Grabungsarbeiten im Wert von 1.000 Euro zu leisten. Da aber das Grab zwischenzeitlich von der Familie S. wiederhergestellt worden sei, meinte die Gemeinde, sie müsse die Situation neu bewerten und im Stadtrat prüfen. Die Rechnung über die erfolgten Wiederherstellungsarbeiten wurde angefordert und von Familie S. auch bereits an die Gemeinde übermittelt.

„Im Grunde gebührt Schadenersatz und man sollte es positiv bewerten, dass die Stadtgemeinde Bereitschaft signalisiert hat, einen Schadenersatz zu leisten. Die Größenordnung wird man dann sehen“, so Volksanwalt Amon abschließend.

Die Volksanwaltschaft bleibt an der Sache dran und wird berichten, wie der Stadtrat entschieden hat.

 

Nachgefragt: Streit um Bienenstöcke im Nachbargarten - wurde der Nachbarschaftskonflikt gelöst?

Familie Z. bewohnt seit vielen Jahren ein Grundstück in Wilhelmsburg in Niederösterreich direkt neben Familie T. Das Zusammenleben in der Nachbarschaft war stets problemlos, bis Familie Z. vor 2 Jahren auch das hintere Haus auf ihrem Grundstück kaufte und damit nun recht nahe an der Grundstücksgrenze zu Familie T. und deren Bienenstöcken lebt. Herr T. hat in seinem Garten 18 Bienenstöcke stehen, er ist seit seinem 12. Lebensjahr Hobbyimker. Diese Bienenstöcke stören nun aber Familie Z. insbesondere, weil Herr Z. starker Bienenallergiker ist und nach einem Stich auch bereits im Krankenhaus behandelt werden musste.  Er kritisiert, dass die Ausflugsrichtung der Bienenstöcke des Nachbarn direkt auf sein Haus ausgerichtet sei und ersucht den Nachbarn diese zu ändern. Der Nachbar Herr T. erklärt, dass die Ausflugsrichtung für die Bienen stets südlich bzw. südöstlich ausgerichtet sein müsse, da sich die Bienen an der Sonne orientieren. Zudem halte er den vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück ein. Familie Z. bat auch die Gemeinde um Unterstützung, da sich diese aber nach dem gescheiterten Versuch einen Konsens zwischen den beiden Parteien herzustellen nicht mehr zuständig sieht, bat die Familie Volksanwalt Amon um Hilfe. Volksanwalt Amon regte an sich noch einmal zu einem Gespräch zu treffen, um gemeinsam mit dem Bürgermeister und den beiden Nachbarn eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten erträglich ist. „Es bringt wenig, die Kläger auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Es wäre doch besser, die beiden Nachbarn an einen Tisch zu holen und zu versuchen eine Lösung zu finden, die für beide Seiten erträglich ist“, rät Volksanwalt Amon. „Die Volksanwaltschaft wird alles tun um einen Kompromiss möglich zu machen“, ergänzte er abschließend.

Volksanwalt Amon hat sich als Vermittler angeboten und eine Lösung erreicht. Gemeinsam mit Dr. Brandl, dem Vizepräsidenten des Erwerbsimkerbundes, dem Bürgermeister der Gemeinde Wilhelmsburg und beiden Nachbarn wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der festgehalten wurde, dass Familie T. ihre Bienenstöcke auf die andere Seite des Grundstückes versetzen wird, damit die Ausflugsrichtung nicht mehr direkt auf das Haus von Familie Z. gerichtet ist. Familie Z. wird dafür einen Sichtschutzzaun zum Grundstück der Nachbarn errichten, um ebenfalls dafür zu sorgen, dass die Bienen nicht mehr direkt auf ihr Grundstück fliegen können.

„Insgesamt kann man sagen, dass hier eine gute Lösung gefunden wurde, wobei hier das Zusammenwirken Aller wesentlich und entscheidend war“, betont Volksanwalt Amon.