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Amtssignatur

AMTSSIGNATUR - BILDMARKE


Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.


Die Volksanwaltschaft verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Bildmarke Volksanwaltschaft

Bildmarke (gesichert)

 

 

VERIFIZIERUNG VON AMTSSIGNIERTEN SCHRIFTSTÜCKEN

Die Volksanwaltschaft bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

  • Postalische Zusendung an die Volksanwaltschaft oder persönliche Abgabe des Schreibens im Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft.

Die Adresse der Volksanwaltschaft lautet:

Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien

  • Zusendung mittels Fax an die Volksanwaltschaft,
    Rufnummer +43 1 51505 190.
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse post@volksanw.gv.at.

Die Volksanwaltschaft prüft, ob es sich bei dem Dokument um eine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Volksanwaltschaft und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Volksanwaltschaft nicht verifiziert werden."