Amtssignatur
AMTSSIGNATUR - BILDMARKE
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Volksanwaltschaft verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

VERIFIZIERUNG VON AMTSSIGNIERTEN SCHRIFTSTÜCKEN
Die Volksanwaltschaft bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an die Volksanwaltschaft oder persönliche Abgabe des Schreibens im Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft.
Die Adresse der Volksanwaltschaft lautet:
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien
- Zusendung mittels Fax an die Volksanwaltschaft,
Rufnummer +43 1 51505 190.
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse post@volksanw.gv.at.
Die Volksanwaltschaft prüft, ob es sich bei dem Dokument um eine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Volksanwaltschaft und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Volksanwaltschaft nicht verifiziert werden."

