Historische Übersicht
Der Einrichtung der Volksanwaltschaft ging eine jahrelange Debatte voraus. Bereits in den Jahren nach Ende des Zweiten Weltkrieges forderten einzelne Politiker immer wieder die Einführung eines „Ombudsmannes“. Meist dienten dabei die skandinavischen Länder als Vorbild. Das erste Mal konkret angekündigt wurde das neue Kontrollorgan 1970 in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Kreisky.
Der Entwurf für eine Novelle der Bundesverfassung sah im Februar 1971 die Schaffung einer neuen „Bundesverwaltungsanwaltschaft“ vor. Das öffentliche Interesse war so groß, dass die Österreichische Staatsdruckerei mehr als 13.000 Exemplare kostenlos an interessierte Bürgerinnen und Bürger verteilte. Der Entwurf löst eine intensive Debatte aus. Die darauf folgende Regierungsvorlage beinhaltete zwar schon die Bezeichnung „Volksanwaltschaft“, der Entwurf wurde aber nie Gesetz. Die politischen Parteien konnten sich nicht auf die Zahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft einigen.
Die Regierung unternahm 1975 wieder einen neuen Anlauf und im Februar 1977 stimmten alle Abgeordneten des Nationalrates dem neuen Bundesgesetz über die Volksanwaltschaft zu. Die gesetzliche Grundlage war allerdings auf sechs Jahre befristet. Die ersten drei Volksanwälte Robert Weisz, Franz Bauer und Gustav Zeillinger begannen am 1. Juli 1977 ihre Arbeit. Zunächst war das Kontrollorgan in provisorischen Büroräumlichkeiten im Wiener Stadtzentrum untergebracht. Im Jänner 1983 übersiedelten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließlich in die Singerstraße 17.
Vier Jahre nach Gründung der Volksanwaltschaft hatte die Institution ihre Bewährungsprobe erfolgreich bestanden. Im Juli 1981 wurde das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und die Bestimmungen über die Volksanwaltschaft fix in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen.

