Aufgaben
Seit 1977 prüft die Volksanwaltschaft im Auftrag der Bundesverfassung die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung. Die Volksanwaltschaft steht für einen fairen Umgang der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern und übt die öffentliche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaat und Demokratie aus.
Alle Menschen können sich bei Problemen mit inländischen Behörden an die Volksanwaltschaft wenden. Sie müssen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder volljährig sein. Auch Unternehmen, Wirtschaftstreibende oder Vereine können sich bei der Volksanwaltschaft über die öffentlich Verwaltung beschweren. Prüfverfahren können aber erst eingeleitet werden, wenn das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist und es kein Rechtsmittel mehr gibt, mit dem der Missstand beseitigt werden könnte.
Die Volksanwältinnen und Volksanwälte können auch von sich aus tätig werden, wenn sie Missstände oder Unregelmäßigkeiten vermuten. Sie können Verordnungen anfechten und Empfehlungen erteilen. Die Mitglieder arbeiten auch an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen mit.
Die Volksanwaltschaft achtet nicht nur darauf, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt. Es geht auch darum, wie Behörden den Menschen gegenübertreten. Die Volksanwaltschaft wacht darüber, dass die Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern fair umgeht. Durch diese Kontrolltätigkeit wird die Qualität der Verwaltung zusätzlich verbessert.
Durch ihre tägliche Arbeit weiß die Volksanwaltschaft, wie sich Gesetze auf den Alltag der Menschen auswirken. Sie kontrolliert daher nicht nur den Gesetzesvollzug, sondern zeigt den Gesetzgebern auf Bundes- und Landesebene auch problematische Gesetzesbestimmungen auf und macht Vorschläge für Verbesserungen.


