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Die Volksanwaltschaft

Aufgaben

Die Volksanwaltschaft prüft die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung.

  • Aufgaben

    Seit 1977 prüft die Volksanwaltschaft im Auftrag der Bundesverfassung die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Hier finden Sie die Aufgaben der Volksanwaltschaft im Detail.

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  • Zuständigkeit

    Die Volksanwaltschaft kontrolliert die gesamte öffentliche Verwaltung, also alle Behörden, Ämter und Dienststellen. Fühlt sich jemand von einer Verwaltungsbehörde nicht korrekt behandelt, kann er oder sie sich an die Volksanwaltschaft wenden.

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  • Schwerpunkte

    Rund 16.000 Menschen wenden sich jedes Jahr mit ihren Anliegen und Problemen an die Volksanwaltschaft. 2011 fühlten sich davon mehr als 12.000 Personen konkret von einer Behörde schlecht behandelt oder unzureichend informiert. Die meisten Prüfverfahren betreffen den Sozialbereich. Aber auch die Fallzahlen im Justizbereich und im Innenressort sind seit Jahren kontinuierlich hoch.

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  • Gesetzesanregungen

    Durch ihre tägliche Arbeit wissen die Volksanwältinnen und der Volksanwalt, wie sich Gesetze auf den Alltag der Menschen auswirken. Sie stellen fest, wann ein Gesetz zu unklar ist oder diskriminierend wirkt. Dann empfehlen sie Gesetzesänderungen.

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