Die Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft
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Aufgaben
Die Volksanwaltschaft prüft die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung.
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Organisation
Die Volksanwältinnen und der Volksanwalt arbeiten kollegial zusammen. Der oder die Vorsitzende wechselt jedes Jahr Ende Juni und leitet die Verwaltung des Hauses. Alle wichtigen Angelegenheiten werden aber gemeinsam beraten und beschlossen.
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Rechtsgrundlagen
Die österreichische Bundesverfassung sichert die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft. Weitere Rechtsgrundlagen legen fest, wie die Mitglieder vom Parlament gewählt werden und welche Aufgaben sie wahrnehmen.
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Geschichte
Bereits in den Jahren nach Ende des Zweiten Weltkrieges forderten einzelne Politiker die Einführung einer Ombudsmann-Einrichtung in Österreich. Doch erst in den 70-er Jahren wurde die Volksanwaltschaft schließlich eingerichtet.
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