Logo der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft
Startseite > Die Volksanwaltschaft
Drucken

Die Volksanwaltschaft

  • Aufgaben

    Die Volksanwaltschaft prüft die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung.

    » mehr

  • Organisation

    Die Volksanwältinnen und der Volksanwalt arbeiten kollegial zusammen. Der oder die Vorsitzende wechselt jedes Jahr Ende Juni und leitet die Verwaltung des Hauses. Alle wichtigen Angelegenheiten werden aber gemeinsam beraten und beschlossen.

    » mehr

  • Rechtsgrundlagen

    Die österreichische Bundesverfassung sichert die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft. Weitere Rechtsgrundlagen legen fest, wie die Mitglieder vom Parlament gewählt werden und welche Aufgaben sie wahrnehmen.

    » mehr

  • Geschichte

    Bereits in den Jahren nach Ende des Zweiten Weltkrieges forderten einzelne Politiker die Einführung einer Ombudsmann-Einrichtung in Österreich. Doch erst in den 70-er Jahren wurde die Volksanwaltschaft schließlich eingerichtet.

    » mehr