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Die Volksanwaltschaft

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Die Mitglieder

Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die kollegial zusammen arbeiten. Sie werden für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt und können einmal wieder gewählt werden. Vor der Wahl haben die drei stärksten Parlamentsparteien das Recht, jeweils ein Mitglied vorzuschlagen. Dieses Mitwirkungsrecht der Parteien führt aber zu keinerlei weiteren Abhängigkeit gegenüber einer bestimmten politischen Gruppierung.

Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie können nicht abgewählt, abberufen oder ihres Amtes enthoben werden. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte werden vom Bundespräsidenten angelobt.

Dr. Peter Kostelka, Dr. Maria Theresia Fekter und Mag.a Terezija Stoisits wurden vom Nationalrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2013 gewählt. Nach dem Wechsel von Volksanwältin Fekter in die Bundesregierung wurde Dr. Gertrude Brinek am 10. Juli 2008 vom Nationalrat als neues Mitglied der Volksanwaltschaft für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2013 gewählt.

Der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechselt jedes Jahr Ende Juni. Derzeit übt Dr. Gertrude Brinek diese Funktion aus. Ende Juni 2012 wird sie von Mag.a Terezija Stoisits abgelöst. Der oder die Vorsitzende leitet die Verwaltung des Hauses. Alle wichtigen Angelegenheiten werden aber gemeinsam beraten und beschlossen.

Zu Beginn ihrer Funktionsperiode vereinbaren die Mitglieder der Volksanwaltschaft eine Geschäftsverteilung. Dabei übernimmt jede Volksanwältin und jeder Volksanwalt einen bestimmten Geschäftsbereich und ist damit für fixe Verwaltungsbereiche verantwortlich. Mehr als 30 erfahrene Juristinnen und Juristen unterstützen die Mitglieder bei ihrer Arbeit.