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Die Volksanwaltschaft hilft bei Behördenproblemen.
Zuständigkeit
Menschen können sich bei Problemen mit inländischen Behörden an die Volksanwaltschaft wenden. Sie prüft die so genannte unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung genauso wie die Privatwirtschaftsverwaltung. In sieben der neun Bundesländer prüft die Volksanwaltschaft auch die Landes- und Gemeindeverwaltung. In Tirol und Vorarlberg gibt es eigene Landesvolksanwälte und Landesvolksanwältinnen. Dort behandelt die Volksanwaltschaft nur Beschwerden über die Bundesverwaltung.
Nicht immer kann eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft auch zu einem Prüfverfahren führen. Dies gilt insbesondere, wenn die Volksanwaltschaft für die Behandlung einer Beschwerde nicht oder noch nicht zuständig ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft geben in solchen Fällen allgemeine Auskünfte.
Nicht zuständig ist die Volksanwaltschaft für :
- die Prüfung der Gemeinde- und Landesverwaltung in Vorarlberg und Tirol. Dort gibt es eigene Landesvolksanwältinnen und Landesvolksanwälte.
- gerichtliche Entscheidungen. Die Rechtsprechung ist unabhängig. Die Volksanwaltschaft kann keine Gerichtsurteile aufheben oder abändern.
- Rechtsfragen zwischen Privatpersonen. Die Volksanwaltschaft kontrolliert die öffentliche Verwaltung. Sie wird aktiv, wenn eine Beschwerde eine Behörde, ein Amt oder eine Dienststelle betrifft.
- die Prüfung der Geschäftsgebarung privater Firmen. Die Volksanwaltschaft kann nicht eingreifen, wenn es Probleme zwischen Privatpersonen und Unternehmen gibt.
- die anwaltliche Vertretung. Für diese Aufgabe gibt es die Anwaltschaft, das Notariat sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Die Volksanwaltschaft ist aber immer bemüht, Rat und Auskunft zu erteilen.
- die Prüfung ausländischer Behörden. Die Volksanwaltschaft kontrolliert ausschließlich die österreichische Verwaltung.
- Fälle, in welchen noch ein Rechtsmittel offen steht. Die höhere Instanz könnte den Missstand noch korrigieren. Beschwerden über laufende Verfahren sind dann möglich, wenn es zum Beispiel um die Verfahrensdauer, um Fehler bei Zustellungen, Auskunftsverweigerung oder die Unhöflichkeit von Beamten geht.

