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Alter, Nationalität und Wohnsitz spielen bei Beschwerden keine Rolle.
Voraussetzungen
Die Volksanwaltschaft steht Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz zur Seite, wenn sie sich wegen eines Missstandes in der österreichischen Verwaltung beschweren möchten. Eine Beschwerde ist jederzeit formlos möglich und mit keinerlei Kosten verbunden. Alle können sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn:
- sie von einem Missstand in der Verwaltung direkt betroffen sind oder sich im Namen anderer Menschen beschweren möchten, für die sie Sorge tragen.
- ein Verfahren abgeschlossen ist bzw. kein Rechtsmittel mehr zur Verfügung steht, um diesen Missstand zu beseitigen.
Jede Beschwerde sollte Informationen darüber enthalten, wer sich beschwert bzw. in wessen Namen der oder die Betroffene sich an die Volksanwaltschaft wendet. Weiters sollte der Grund der Beschwerde klar hervorgehen und auch welche Behörde davon betroffen ist. Alle Fragen und Antworten rund um Beschwerden bei der Volksanwaltschaft finden Sie hier.
Für eine rasche Bearbeitung ist es hilfreich, wenn vorhandene Unterlagen in Kopie beigelegt werden. Dies können Geschäftszahlen, Sozialversicherungsnummern oder Schriftverkehr mit der betroffenen Behörde sein. Alle Unterlagen, vor allem auch sämtliche persönlichen Daten, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. In die Akten der Volksanwaltschaft kann niemand Einsicht nehmen.
Wenn die Volksanwältinnen und Volksanwälte einen Missstand vermuten, können sie auch von Amts wegen, also ohne eine konkrete Beschwerde tätig, werden. Anlass dafür können Medienberichte sein, aber auch Hinweise einzelner Personen. Bei Prüfverfahren stellt die Volksanwaltschaft manchmal Missstände fest, die über den Einzelfall hinaus reichen. Auch dann kann eine amtswegige Kontrolle notwendig werden.

