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FAQ Beschwerden

Wer kann sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?

  • Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die ein Problem mit der österreichischen Verwaltung haben. Sie müssen dafür nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Manchmal betreffen Probleme mit den Behörden auch junge Menschen, für eine Beschwerde muss man daher nicht volljährig sein.
  • Auch Unternehmen, Wirtschaftstreibende oder Vereine können ein Problem mit einer Verwaltungsbehörde haben und sind bei den Volksanwältinnen und Volksanwälten ebenfalls gut aufgehoben.

 

Worüber kann man sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?

  • Sie haben ein Problem mit einem Pflegegeldbescheid? Sie haben den Eindruck, ein Gerichtsverfahren, an dem Sie beteiligt sind, dauert zu lange? Wann immer sich Menschen von der öffentlichen Verwaltung nicht korrekt behandelt fühlen, ist die Volksanwaltschaft zuständig.
  • In ganz Österreich prüft die Volksanwaltschaft die so genannte unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung. Zusätzlich fällt auch die Privatwirtschaftsverwaltung in ihre Zuständigkeit. Die Volksanwaltschaft kontrolliert die Finanzverwaltung genauso wie die Sozialversicherungsträger und das Arbeitsmarktservice.
  • Eine Ausnahme gibt es aber doch: In sieben der neun Bundesländer prüft die Volksanwaltschaft auch die Landes- und Gemeindeverwaltung. In Tirol und Vorarlberg gibt es dafür eigene Landesvolksanwältinnen und Landesvolksanwälte. Dort behandelt die Volksanwaltschaft nur Beschwerden über die Bundesverwaltung.
  • In den meisten Fällen wird die Volksanwaltschaft aufgrund einer Beschwerde aktiv. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte können aber auch von sich aus tätig werden, wenn sie Missstände oder Unregelmäßigkeiten vermuten.
  • Die Volksanwaltschaft behandelt alle Informationen der Betroffenen vertraulich. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte prüfen den Fall, holen selbst Erkundungen ein und verständigen die Betroffenen vom Ergebnis ihrer Bemühungen.

 

Worüber kann man sich bei der Volksanwaltschaft NICHT beschweren?

  • Die Volksanwaltschaft ist eingerichtet worden, um Menschen zur Seite zu stehen, die sich über die österreichische Verwaltung beschweren wollen. Wenn Sie ein Anliegen haben, bei dem es um Behörden im Ausland geht, kann die Volksanwaltschaft leider nicht tätig werden.
  • Die Volksanwaltschaft kann nicht eingreifen, wenn es Probleme zwischen Privatpersonen und Unternehmen oder zwischen verschiedenen Wirtschaftsbetrieben gibt. Sind sich zwei Firmen bei abgeschlossenen Verträgen nicht einig oder möchte sich eine Person über das schlechte Service eines Betriebes beschweren, kann die Volksanwaltschaft nicht helfen.
  • Nicht zuständig ist die Volksanwaltschaft für Rechtsfragen, die sich zwischen Privatpersonen ergeben. Die Bundesverfassung hat die Volksanwaltschaft beauftragt, die öffentliche Verwaltung zu kontrollieren. Sie kann nur aktiv werden, wenn die Beschwerde eine Behörde, ein Amt oder eine Dienststelle betrifft.
  • Richterinnen und Richter sind in Österreich weisungsfrei. Die Rechtssprechung der Gerichte ist unabhängig und wird daher nicht von der Volksanwaltschaft geprüft. Die Volksanwaltschaft kann also keine Gerichtsurteile aufheben oder abändern.
  • Die Volksanwältinnen und Volksanwälte sind immer bemüht, Rat und Auskunft zu erteilen. Sie können aber niemanden anwaltlich vertreten.

 

Gibt es eine Frist für die Beschwerde bei der Volksanwaltschaft?

 

Nein, für Ihre Beschwerde bei der Volksanwaltschaft gibt es keine Frist. Auch wenn das Problem, das Sie mit einer Behörde haben schon länger zurück liegt, können Sie sich jederzeit an die Volksanwaltschaft wenden.

 

Wie kann ich mich am einfachsten bei der Volksanwaltschaft beschweren?

Die Volksanwaltschaft ist jederzeit für Sie telefonisch, schriftlich und persönlich erreichbar.

  • Telefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft über die kostenlose Service-Nummer 0800/223 223 oder unter der Telefonnummer (01) 515 05-0 für eine erste Information zur Verfügung.
  • Per Fax erreichen Sie die Volksanwaltschaft unter der Nummer (01) 515 05-150.
  • Briefe adressieren Sie bitte an: Volksanwaltschaft, 1015 Wien, Postfach 20.
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich abgeben. Die Volksanwaltschaft befindet sich mitten im Zentrum Wiens. Sie ist von der U-Bahn-Station Stephansplatz in wenigen Minuten bequem erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr gerne um Ihr Anliegen.

 

Welche Informationen sollte die Beschwerde enthalten?

Für Ihre Beschwerde müssen Sie keine komplizierten Formulare ausfüllen. Damit sich die Volksanwältinnen und Volksanwälte aber möglichst rasch Ihrem Problem annehmen können, geben Sie bitte immer folgende Informationen an:

  • Um Ihrer Beschwerde nachgehen zu können, benötigen die Prüferinnen und Prüfer Ihren Namen. Wenn Sie sich im Namen einer anderen Person an die Volksanwaltschaft wenden, sollten Sie diesen auch angeben.
  • Bitte geben Sie an, über welche Behörde Sie sich genau beschweren wollen.
  • Lassen Sie die Volksanwaltschaft wissen, aus welchem Grund Sie sich von einer Verwaltungsbehörde unfair behandelt fühlen.
  • Ihr Anliegen kann besonders rasch bearbeitet werden, wenn Sie wichtige Unterlagen, die mit Ihrer Beschwerde zusammenhängen in Kopie beilegen. Dies können Geschäftszahlen, Sozialversicherungsnummern oder Schreiben mit der betreffenden Behörde sein.
  • Selbstverständlich behandelt die Volksanwaltschaft alle Informationen der Betroffenen vertraulich.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung der Beschwerde?

  • Viele Menschen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, haben schon einen langen Behördenweg hinter sich. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte bemühen sich daher sehr, Ihrer Beschwerde rasch nachzugehen.
  • Die Behörde, über die Sie sich beschweren, muss natürlich die Möglichkeit erhalten, die Fragen der Volksanwaltschaft zu beantworten und ihre Sicht der Dinge darzustellen. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte setzen dafür eine Frist. So kann das Prüfverfahren möglichst zügig abgeschlossen werden.
  • Manche Beschwerden sind sehr komplex, unter Umständen müssen umfangreiche Akten und Dokumente gesichtet werden. Die Volksanwaltschaft hält Sie bei einem längeren Prüfverfahren auf dem Laufenden und informiert Sie über Fortschritte.
  • Sie können sicher sein, dass die Volksanwaltschaft Ihnen schriftlich und detailliert das Ergebnis des Prüfverfahrens mitteilt.
  • Im Schnitt erfuhren Betroffene im Jahr 2009 nach 47 Tagen, ob in ihrem Fall ein Misstand in der Verwaltung vorlag

 

Kostet die Beschwerde bei der Volksanwaltschaft etwas?

  • Nein, eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist immer kostenlos. Alle Menschen sollen sich mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden können, unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Für Ihre Beschwerde fallen daher keinerlei Gebühren an. Dies gilt natürlich auch für die Sprechtage der Volksanwältinnen und Volksanwälte.
  • Wenn Sie der Volksanwaltschaft Ihre Beschwerde brieflich mitteilen, müssen Sie selbstverständlich auch keine Kosten für das Rückporto beilegen.
  • Unter der kostenlosen Service-Nummer 0800/223 223 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft jeden Werktag zwischen 8 und 16 Uhr gerne für eine Erstinformation zur Verfügung.

 

Wie kann man sich für einen Sprechtag anmelden?

  • Die Volksanwältinnen und Volksanwälte halten pro Jahr über 200 Sprechtage in ganz Österreich ab. Sie haben also auch die Gelegenheit, in der Nähe Ihres Wohnortes Ihre Beschwerde bei einem persönlichen Gespräch vorzubringen.
  • Sprechtage finden regelmäßig in der Volksanwaltschaft in Wien und in den Landeshauptstädten sowie bei Bezirkshauptmannschaften oder Magistraten großer Städte statt. Informieren Sie sich über die nächsten Sprechtage in Ihrer Nähe.  
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass dafür unbedingt im Vorhinein ein Termin vereinbart werden muss. Nur so kann sicher gestellt werden, dass ausreichend Zeit für das persönliche Gespräch bleibt.