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Fallsammlung

  • Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf: Grenzen einer Duldungspflicht  

    4. April 2011

    Arbeiter der Gemeinde betreten ein Grundstück in Abwesenheit des Eigentümers. Sie berufen sich auf dessen Duldungspflicht. Die Aufsichtsbehörde findet dies völlig "korrekt". Die Volksanwaltschaft stellt klar.

  • Anlassfallbezogene Umwidmung: Der Putenmaststall im Dorfgebiet 

    18. Oktober 2010

    Eine Umwidmung von Wohngebiet in Dorfgebiet kann eine im gesamten Bauland unzulässige bodenunabhängige landwirtschaftliche Massentierhaltung, die nur auf Sonderwidmungen im Grünland zulässig ist, nicht sanieren. Auch die nachträgliche Vorschreibung zusätzlicher Auflagen oder die Bewilligung einer neuen Lüftung ändert nichts an der Rechtswidrigkeit einer widmungswidrigen Baubewilligung. Liegt eine Gesundheitsgefahr vor, kann der Verwendungszweck von Amts wegen auf eine im Dorfgebiet zulässige landwirtschaftliche Nutztierhaltung eingeschränkt werden.

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