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Beschwerden

Jede und jeder kann sich mit einer Beschwerde über die österreichische Verwaltung an die Volksanwaltschaft wenden. Alter, Nationalität oder Wohnsitz sind dabei nicht wichtig. Beschwerden sind formlos und mit keinerlei Kosten verbunden.

  • Formular

    Sie können sich mit Ihrem Problem telefonisch, schriftlich oder persönlich an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Informationen finden Sie im Menüpunkt "Kontakt". Zusätzlich steht Ihnen hier auch ein Online-Beschwerdeformular zur Verfügung.

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  • Voraussetzungen

    Die Volksanwaltschaft steht Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz zur Seite. Eine Beschwerde ist jederzeit formlos möglich und kostet nichts. Informieren Sie sich, welche Unterlagen für eine rasche Bearbeitung hilfreich sind. 

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  • Zuständigkeit

    Hier erfahren Sie, wann die Volksanwaltschaft für Beschwerden zuständig ist. Ihre Beschwerde fällt nicht in den Prüfbereich der Volksanwaltschaft? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen gerne mit allgemeinen Auskünften weiter.

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  • Prüfverfahren

    Die Volksanwaltschaft leitet pro Jahr mehr als 6.000 formelle Prüfverfahren ein, um vermuteten Missständen in der Verwaltung nachzugehen. Sie konfrontiert die betroffene Behörde mit der Beschwerde und fordert eine Stellungnahme ein.

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  • FAQ Beschwerden

    Sie haben noch Fragen zur Tätigkeit der Volksanwaltschaft, die bisher nicht beantwortet wurden? Hier finden Sie nochmals übersichtlich und in aller Kürze die wichtigsten Informationen zur Volksanwaltschaft!

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  • Fallsammlung

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