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Berichte Bund

Einmal im Jahr legt die Volksanwaltschaft dem Parlament ihren umfassenden Jahresbericht vor. Er enthält die Vorschläge der Volksanwaltschaft zu notwendigen Gesetzesänderungen (legislative Anregungen) und stellt für die Abgeordneten die Schwerpunkte der Prüftätigkeit in den einzelnen Bundesministerien dar.

Schwächen beim Schutz der Grundrechte werden ausführlich behandelt. Der Gesetzgeber hat aufgrund des Jahresberichtes und der darauf folgenden Debatte in Nationalrat und Bundesrat die Möglichkeit, Konsequenzen zu ziehen. So können die Abgeordneten aufgrund der Kritik der Volksanwaltschaft zum Beispiel ein Gesetz ändern und damit eine problematische Rechtslage beseitigen.

Seit dem Jahr 2008 ist darüber hinaus eine Kurzversion des Jahresberichtes verfügbar. Darin werden die wichtigsten Informationen und Ergebnisse des Jahresberichtes angeführt. Der Kurzbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar.