Zu lange Verfahrensdauer vor dem Bundesverwaltungsgericht schwächt Rechtsschutz

1. Oktober 2015

Gemäß den verfahrensrechtlichen Bestimmungen hat das Bundesverwaltungsgericht ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach dem Einlangen einer Beschwerde, zu entscheiden. Die Verfahren zahlreicher Bürgerinnen und Bürger sind aber schon seit dem Jahr 2014 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Die Betroffenen sind verunsichert, weil ihnen die Gründe für die lange Verfahrensdauer vom Gericht nicht mitgeteilt werden. Sie sind darüber hinaus verärgert, weil sie durch diesen schwebenden Zustand die begehrten Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen können.

Die Volksanwaltschaft kritisierte die überlange Dauer der Verfahren als Missstand in der Verwaltung und ersuchte den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts darzulegen, welche Verfahrensschritte zu Verzögerungen geführt haben. Auf eine entsprechende Auskunft wartet die Volksanwaltschaft aber bereits seit über vier Monaten.

Die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes war grundsätzlich ein wichtiger Schritt zum Ausbau des Rechtsstaates. Leider bestehen aber nach wie vor organisatorische Mängel, die sich in langen Verfahrenszeiten zum Nachteil der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung auswirken.