Volksanwaltschaft zur Aussprache im Petitionsausschuss

5. Oktober 2012

Eine Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen führte die Mitglieder der Volksanwaltschaft Mag.a Terezija Stoisits, Dr. Peter Kostelka und Dr. Gertrude Brinek am heutigen Donnerstag ins Parlament. Neben einem klaren Bekenntnis zur intensiven Zusammenarbeit standen die neuen Kommunikationswege mit der Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Volksanwaltschaft beteiligt sich etwa im Rahmen von Stellungnahmen an Bürgerinitiativen – wobei das jüngste Beispiel, eine Stellungnahme zum Thema Barrierefreiheit,  gerade erst im Parlament eingetroffen ist.

Kontrolle der Verwaltungstätigkeit, Schutz und Förderung der Menschenrechte und nicht zuletzt auch die Mitwirkung an, an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen, sind laut österreichische Bundesverfassung die Aufgabengebiete der Volksanwaltschaft. Aus diesem Grund kommt der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem parlamentarischen Ausschuss und der Volksanwaltschaft auch eine besondere Bedeutung zu, wie die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Terezija Stoisits im Gespräch mit den Nationalratsabgeordneten erklärt. Als „irrsinnig groß“ bezeichnet die Volksanwältin dabei das Bedürfnis der Bevölkerung, ihre Anliegen im Parlament deponieren zu können. Deshalb begrüßt die Vorsitzende der Volksanwaltschaft die Einführung von „E-Petitionen“ als schnellen und einfachen Weg an solchen Initiativen partizipieren zu können. Schließlich sei auch das „Online-Beschwerdeformular“ in der Volksanwaltschaft als „Teil der bürgernahen Kommunikation“ nicht mehr wegzudenken.

Die Möglichkeit sich via Internet an Petitionen beteiligen zu können nannte auch Volksanwalt Dr. Peter Kostelka einen „wichtigen Schritt in der Kommunikation mit der jungen Generation“. Der Volksanwalt betonte aber auch gleichzeitig, dass es unumgänglich sei, sich den Gepflogenheiten der „Community“ anzupassen und schnell reagieren zu können. „Acht Wochen bis zur ersten Antwort werden in einem solchen Fall zu langsam sein“ mahnt Kostelka, der sich schnelle formale Antworten wünscht, denen die inhaltlichen dann folgen müssten.  Da die Volksanwaltschaft in der Auseinandersetzung mit ganzen Gruppen an ihre Grenzen stoße, sieht Kostelka im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen „keine Konkurrenz“ sondern „eine sinnvolle Entwicklung des österreichischen politischen Systems“.

Durch das neue Mandat der Volksanwaltschaft im Bereich der Behindertenrechtskonvention sei auch eine neue Ausrichtung nötig geworden, berichtet Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, die einen „präventiven Blick nach vorn“ werfen will. Die jüngste Stellungnahme zur Petition „Barrierefreiheit als Pflichtfach“ sei dabei ein gutes Beispiel für die Umsetzung der neuen Aufgabe, erklärt die Volksanwältin. Barrierefreiheit müsse schon in der Ausbildung zu Bauberufen umfassend verankert werden, so die Volksanwältin, die den Abgeordneten gerne die neuen Erfahrungen aus dem „Menschenrechtsmandat“ zur Verfügung stellen will und einer engen Zusammenarbeit „wohlwollend und gespannt“ entgegensieht.

Neben den neuen Aufgaben als „Menschenrechtshaus der Republik“ wurden auch die Kontrollzuständigkeiten der Volksanwaltschaft thematisiert. Es sei eine „offene Wunde“, dass die Volksanwaltschaft keine ausgegliederten Rechtsträger, wie etwa die Bundesforste oder die ÖBB kontrollieren könne, erklären die Volksanwältinnen und der Volksanwalt.