Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2010

28. April 2011

Die Volksanwaltschaft kümmerte sich 2010 um die Anliegen von mehr als 15.000 Personen; 6.600 Prüfverfahren wurden eingeleitet, um behördliche Entscheidungen zu kontrollieren. Die Leistungsbilanz wurde an den Nationalrat übermittelt und in einer Pressekonferenz am 28. April 2011 vorgestellt.

„Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf transparente Verwaltungsstrukturen und nachvollziehbare Behördenentscheidungen. Die Volksanwaltschaft kümmerte sich 2010 um die Anliegen von mehr als 15.000 Personen; 6.600 Prüfverfahren wurden eingeleitet, um behördliche Entscheidungen zu kontrollieren. Bei gut 17 Prozent aller Prüfverfahren gab es tatsächlich einen Missstand in der Verwaltung“, fasst der Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Peter Kostelka die Leistungsbilanz 2010 zusammen, die soeben an den Nationalrat übermittelt wurde.

Insgesamt 15.265 Menschen wandten sich 2010 mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft. Im Vergleich zu den bereits hohen Zahlen der Vorjahre bedeutet das einen neuerlichen Anstieg. Auch die Zahl jener Fälle, in denen sich Personen ganz konkret von einer Behörde schlecht behandelt oder unzureichend informiert fühlten, stieg signifikant um mehr als acht Prozent auf 11.198 (2009: 10.320). 

Die Volksanwaltschaft leitete insgesamt 6.613 Prüfverfahren ein, in 17,3 Prozent der Prüfverfahren stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest. Auch hier ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um sechs Prozent (2009: 6.235). In 59,1 Prozent aller Beschwerden über Behörden veranlasste die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung. In knapp über 4.000 Fällen ging es im Berichtsjahr um Fragen außerhalb des Prüfauftrages der Volksanwaltschaft. In diesen Fällen gaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtliche Auskünfte und standen für zusätzliche Informationen zur Verfügung.

Insgesamt konnten im Berichtsjahr 7.949 Prüffälle abgeschlossen werden – das sind 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt dauerte ein Prüfverfahren im Jahr 2010 46 Tage.

Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Arbeit der Volksanwaltschaft: 7.600 Personen kontaktierten die Volksanwaltschaft persönlich oder telefonisch um eine Erstinformation zu erhalten oder sich über eine Behörde zu beschweren. Rund 15.000 Briefe und E-Mails erreichten die Singerstraße. Die Korrespondenz mit Menschen, die einen Missstand in der Verwaltung vermuteten, umfasste mehr als 25.000 Schriftstücke.

Traditionell sehr beliebt sind die Sprechtage der Mitglieder, die in allen Bundesländern abgehalten werden. Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Angebot 2010 massiv ausgebaut: 273 Sprechtage boten Betroffenen die Möglichkeit ihre Anliegen in knapp 1.800 persönliche Gesprächen direkt mit der Volksanwältin oder dem Volksanwalt zu besprechen. Sprechtage wurden nicht nur an den Bezirkshauptmannschaften oder in Ämtern der Landesregierungen, sondern auch in Justizanstalten, Polizeianhaltezentren und Bundesheerkasernen abgehalten.

Insgesamt führte die Volksanwaltschaft 4.125 Prüfverfahren in der Bundesverwaltung durch. Wie auch schon in den vergangenen Jahren fanden die meisten Beschwerden und Prüfverfahren im Sozialbereich statt, für den Volksanwalt Dr. Peter Kostelka verantwortlich zeichnet. Mängel bei der Pflegegeldeinstufung, Probleme bei den Pensionszeiten oder Beschwerden rund um das Arbeitslosengeld betreffen besonders viele Menschen. Insgesamt fanden knapp über 30 Prozent aller Prüfverfahren im Sozialbereich statt. Zuständig sind hier neben dem Arbeits- und Sozialministerium die Versicherungsträger sowie das Arbeitsmarktservice.

Insgesamt 708 Beschwerden über die Justiz wurden 2010 an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek gerichtet. Demnach fanden 17 Prozent aller Prüfverfahren in diesem Bereich statt. Somit ist hier zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang der Beschwerden zu erkennen. Die Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft betrifft die Bereiche der Justizverwaltung, der Staatsanwaltschaften, des Strafvollzuges und die Prüfung von Verfahrensverzögerungen. Ein großer Teil der Beschwerden bezog sich aber auch 2010 auf Akte der unabhängigen Rechtsprechung.

Im Bereich innere Sicherheit, für den Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits verantwortlich zeichnet, kam es mit 781 Beschwerdefälle zu einem signifikanten Anstieg des Beschwerdeaufkommens um mehr als 60 Prozent (2009: 474). Hauptverantwortlich dafür ist wie in den vergangenen Jahren die Zahl der fremden- und asylrechtlichen Beschwerden. Diese betrafen nicht ausschließlich das Innenministerium und diesem unterstellte Behörden, sondern vor allem auch den Asylgerichtshof bzw. den Unabhängigen Bundesasylsenat.

Die Volksanwaltschaft kontrolliert in sieben von neun Bundesländern auch die Landes- und Gemeindeverwaltung und berichtet darüber den jeweiligen Landtagen in gesonderten Berichten. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in der Landes- und Gemeindeverwaltung 2.487 Fälle geprüft, die Fallzahlen sind dabei konstant geblieben. Schwerpunkte waren wieder die Bereiche Raumordnung und Baurecht, Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt so wie Gemeindeangelegenheiten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseunterlage, dem Kurzbericht 2010 oder dem Parlamentsbericht 2010 in voller Länge.