Volksanwältin Brinek stellt Missstände in der Verwaltung des Landes Salzburg fest

31. Jänner 2017

Etliche verzweifelte Mieterinnen und Mieter von Ufergrundstücken am Wallersee und am Obertrumer See wandten sich an Volksanwältin Dr. Brinek. Das Land Salzburg hatte den Betroffenen neue Mietverträge vorgelegt, welche eine völlig überraschende Mietzinserhöhung um bis zu 1.100% vorsahen und bereits eine Woche später in Kraft treten sollten. Auf Grundlage eines neuen Tarifsystems, wurde etwa die Miete eines Grundstücksbesitzers am Waller See, von bisher 900€ auf 10.000€ erhöht. Eine weitere Anrainerin und ihre Eltern sollten statt 416€ plötzlich 4.630€ bezahlen.

Volksanwältin Dr. Brinek kritisierte die Vorgangsweise des Landes sowie die gewählte Berechnung der Mietzinse für die Seeparzellen. Aufgrund dieser Änderungen sollten die Betroffenen nun auch für Grund bezahlen, der zur Gänze unter Wasser liegt und fortan für Häuschen, die sie selbst gebaut hatten, höhere Mieten entrichten. Dr. Brinek dazu: „Weder die fragwürdigen Neubemessungen noch die neueingeführten Tariftypenregelungen sind nachvollziehbar.“

Die Volksanwaltschaft empfahl daher, dass die Salzburger Landesregierung die Mietzinse für die Vermietung der Seegrundstücke neu berechnet und deren Erhöhung nur schrittweise vornimmt. Die Landesregierung hat nun 8 Wochen Zeit die Empfehlung umzusetzen oder schriftlich zu begründen, weshalb sie das nicht tun will.