Verwaltungsstrafverfahren wegen Schulpflichtverletzung nach Mobbing in der Schule

27. Mai 2014

Ein Volksschüler fühlte sich – nachdem er so gut bewertet wurde, dass man ihm den vorzeitigen Übertritt in eine Neue Mittelschule zutraute – gemobbt. Er fürchtete sich sogar vor körperlichen Angriffen. Da er als Folge – medizinisch bestätigte – Schulangst bekam, verweigerte er den Schulbesuch.

Der Vater des Kindes ersuchte den Stadtschulrat um Hilfestellung. Eine Reaktion blieb jedoch aus – stattdessen leitete die Behörde ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Schulpflichtverletzung ein. Die Umstände, die dazu führten, dass das Kind nicht mehr in die Schule ging, blieben dabei unberücksichtigt. Erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft wurde auf diese eingegangen. Die Volksanwaltschaft konnte außerdem erreichen, dass spezielle schulpsychologische Hilfe zur Verfügung gestellt wurde.