Versehentlich verstorben

3. November 2015

Als Herr NN. im März 2015 erfuhr, dass seine 93-jährige Großmutter bei einem Sturz in der Straßenbahn glimpflich davongekommen war, war er zunächst sehr erleichtert über den glücklichen Ausgang dieses Unfalls. Die Freude wich aber alsbald einem Schock. Denn  im Zuge der Erhebung der unfallsrelevanten Daten informierte ihn ein Polizist telefonisch darüber, dass seine Großmutter schon seit 11 Monaten im Melderegister als verstorben eingetragen gewesen sei. Auf seine diesbezügliche Nachfrage erhielt Herr NN. beim Sterberegister in Graz die Information, dass die besagte Sterbeeintragung von einer niederösterreichischen Gemeinde vorgenommen worden war.

Seinem Bedürfnis nach genauer Aufklärung dieser Angelegenheit folgend wandte sich Herr NN. telefonisch an die Gemeinde. Dort wurde ihm die fälschliche Eintragung durch die Gemeinde bestätigt und erklärt, dass der Irrtum offenbar auf eine Namensgleichheit einer Gemeindebewohnerin mit der Großmutter von Herrn N.N. zurückzuführen sei. Nach entsprechenden Erkundigungen bei der Sozialversicherung konnte ihm der Gemeindeamtsleiter mitteilen, dass die fälschlich als verstorben eingetragene Frau ab sofort wieder als "lebend" im Melderegister aufrufbar sei. Obwohl man Herrn N. N. überdies die umfassende Aufklärung dieses unangenehmen Vorfalls zusagte, erhielt er trotz Nachfrage keine weiteren Informationen von der Gemeinde. Daraufhin ersuchte er die Volksanwaltschaft um Hilfestellung.

Das Bundesministerium für Inneres als oberste Personenstandsbehörde erklärte, dass der Standesamtsverband bei Verstorbenen automatisch eine Personensuche im ZMR durchführe. Da die tatsächlich Verstorbene drei Vornamen gehabt habe, jedoch im Meldesystem nur mit einem Vornamen eingetragen gewesen sei, sei bei der Suche kein Treffer für sie angezeigt worden. Bei der darauffolgenden manuellen Suche sei dann nur der erste Vorname der Verstorbenen angegeben und bei den weiteren Suchkriterien das äußerst wichtige Merkmal "Geburtsdatum“ entfernt worden. Dies habe dazu geführt, dass das System mehrere Personen angeführt und der Bearbeiter die falsche Person ausgewählt habe.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte die mangelhafte Vorgangsweise der Behörde: "Die Angabe der korrekten Daten insbesondere des Geburtsdatums bei einer Personensuche im ZMR ist aus meiner Sicht unerlässlich, um die Verwechslung mit anderen Personen mit der höchstmöglichen Wahrscheinlichkeit auszuschließen." Dass ein lebender Angehöriger behördlicherseits als tot bezeichnet wird, sei ein unnötiger Schock und pietätlos, so der Volksanwalt. Eine entsprechende ausführliche Information, um die Betroffenen aufzuklären, wäre unbedingt angezeigt gewesen.