Verfahrensdauer am Bezirksgericht lässt Bürger an Justiz zweifeln

11. Jänner 2017

Ein pensionierter Vater beantragte bereits Mitte August 2015 die Herabsetzung bzw. Einstellung seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinem volljährigen Sohn. Nachdem Ende November eine Entscheidung beim Bezirksgericht Leibnitz getroffen wurde, legte der Sohn gegen diese Rekurs ein. Daraufhin wurde die erstgerichtliche Entscheidung aufgehoben.

In der Folge führte die Rechtspflegerin Erhebungen über das Einkommen der Mutter und die Pensionshöhe des Beschwerdeführers durch. Der endgültige Beschluss wurde erst im August 2016, und somit fast ein Jahr nach Antragstellung, getroffen.

Das Bundesministerium für Justiz erklärt die lange Verfahrensdauer damit, dass in ganz Österreich ein großer Mangel an  Arbeitskräften im Bereich der Rechtspflege herrsche. Zusätzlich zur personellen Knappheit habe die zuständige Rechtspflegerin notwendige Urlaubsvertretungen übernehmen müssen.

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek dazu: “Eine Verfahrensdauer dieser Länge trägt nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu fördern. Es wird allerdings seitens der Volksanwaltschaft positiv vermerkt, dass die Justizverwaltung alle möglichen Schritte unternimmt, um den Mangel an Arbeitskräften durch verstärkte Ausbildungslehrgänge auszugleichen.“