Rodungen ohne Bewilligungen?

29. November 2013

Der Großunternehmer beantragte Anfang 2011 die Rodung zum Zwecke der Anlage eines Weingartens. Die Rodungsbewilligung erteilte der Landeshauptmann der Steiermark 2012 mit Bescheid, der mittlerweile rechtskräftig wurde, unter Auflagen. Erst viel später wurden eine wasserschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung beantragt, die allerdings vom Bürgermeister der Stadt Graz mit dem Auftrag zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes abgewiesen wurden. Gegen diese Bescheide brachte der Unternehmer Berufung ein.

Die Sprecherin der Bürgerinitiative, die selbst Eigentümerin eines angrenzenden Waldes ist, befürchtet eine Windgefährdung sowie eine Belastung des Grundstückes durch den Einsatz von Pestiziden. Zudem sei es im Februar und Mai 2013 zu Erdrutschungen aufgrund der Rodungen gekommen, von denen unterhalb liegende Anrainergrundstücke betroffen seien.

Für den Leiter der Abteilung Land-und Forstwirtschaft des Landes Steiermark ist aus forstrechtlicher Sicht die Entscheidung korrekt, da der Bescheid rechtskräftig ist und die vom forsttechnischen Sachverständigen vorgeschlagenen Auflagen in den Rodungsbescheid eingearbeitet wurden.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte, dass der Landeshauptmann nicht die nötige Interessenabwägung im Sinne des Forstrechts vorgenommen habe. Das Argument einer „Agrarstrukturverbesserung“ sei nicht nachvollziehbar begründet. Zudem dürfe wegen des Wasserschongebiets Graz-Andritz trotz Bewilligung die Schlagbreite 20 Meter nicht übersteigen, tatsächlich betrage die Breite des Kahlschlags 90 Meter. Von den drei kumulativ geforderten Bewilligungen sei lediglich die forstrechtliche vorhanden, die wasserrechtliche und naturschutzrechtliche fehlen.

Ein Vertreter der Abteilung Umwelt und Raumordnung des Landes Steiermark führte zum negativen naturschutzrechtlichen Bescheid des Magistrats Graz aus, dass der Unternehmer, wenn er wie behauptet die Eigenschaft als Land-und Forstwirt erfüllen sollte, unter gewissen Bedingungen keinen naturschutzrechtliche Bewilligung benötige. Eine Entscheidung sei jedoch noch ausständig.

Die Sprecherin der Bürgerinitiative wünscht sich eine Wiederherstellung dieses Naturparadieses, das einzigartig in Graz sei. Dafür seien bereits mehr als 1000 Unterschriften gesammelt worden. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ergänzte, dass laut Stellungnahme des Amtssachverständigen im Naturschutzverfahren der vorgenommene Kahlschlag inmitten eines geschlossenen Waldbildes den Eindruck einer„ devastierten vom Raubbau gekennzeichneten Waldfläche“ biete. „Es entsteht bei der Bevölkerung der Eindruck, dass es sich ein Mächtiger richten kann“, so der Volksanwalt.

Abriss der Villa Seewald? (nachgefragt)

In einer ORF-Sendung aus dem Jahr 2007 ging es um eine denkmalgeschützte Jugendstilvilla in Pressbaum, die vom Eigentümer dem Verfall preisgegeben wurde, um Wohnblöcke zu errichten. Der Denkmalschutz wurde in Folge sogar aufgehoben. Eine Bürgerinitiative machte mobil und die ehemalige Volksanwältin Mag.a Stoisits kritisierte in der Sendung Bürgeranwalt im Jahr 2011, dass die Aufhebung des Denkmalschutzes dieses Gebäudes mutwillig herbeigeführt worden sei und die Behörden zugeschaut hätten.

In der Zwischenzeit hat der Eigentümer gewechselt, der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist geändert worden und die Villa, die noch nicht abgerissen wurde, befindet sich mittlerweile in einer Schutzzone. Nach Angaben der Eigentümer werde die Villa saniert und in ein neues, abgespecktes Bauprojekt integriert.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer sieht die Rettung der Villa als Erfolgsgeschichte und wünscht sich für die neu zu errichtenden Bauten, dass sich diese optisch in die Umgebung einfügen. Er fordert, dass die Denkmalschutzbehörde mehr Kompetenzen erhalte, etwa dass sie einstweilige Maßnahmen zum Schutz eines gefährdeten Objektes setzen könne. In diesem Sinne sei der Gesetzgeber gefordert.