Retzer Justizgespräche - Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Mehr Selbstbestimmung, weniger Bevormundung

7. November 2016

Rund 60.000 Menschen in Österreich haben derzeit einen Sachwalter. Damit sind es fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. „Viel zu schnell werden Sachwalterschaften ausgesprochen und die Menschen damit entmündigt. Dabei hätte auch schon Unterstützung in einem gewissen Lebensbereich, etwa beim Abschluss eines Vertrages, geholfen“, kritisiert Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek bei den 1. Retzer Justizgesprächen im SKYLEVEL 21 das bestehende Sachwalterrecht.

Der Entwurf des völlig neuen Erwachsenenschutzgesetzes, das Mitte September die Begutachtung passiert hat, solle hier viel mehr Möglichkeiten zur Abstufung bringen und selbstbestimmtes Handeln so lange wie möglich ermöglichen. Derzeit würde in der Praxis meist nur zwischen Sachwalterschaft ganz oder gar nicht entschieden. „Das neue Gesetz bietet den Menschen Hilfestellungen wo sie sie brauchen, ohne ihnen gleich ganz die Geschäftsfähigkeit abzusprechen“, erläuterte Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter seinen Gesetzesentwurf vor dem interessierten Publikum aller betroffenen Berufsgruppen und Institutionen. Das sei ihm auch die Mehrkosten in Höhe von etwa 16 Millionen Euro pro Jahr wert.

Außerdem diskutierten noch weitere namhafte Experten bei den 1. Retzer Justizgesprächen Ende Oktober 2016 mit der Volksanwältin und dem Justizminister, etwa Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer des VertretungsNetzes, Rechtsanwalt Dr. Eric Heinke, Mag. Andreas Tschugguel  von der Notariatskammer und Dr. Michaela Steinacker, Obfrau des parlamentarischen Justizausschusses. 

"Die 1. Retzer Justizgespräche waren der Start einer erfolgreichen Plattform, die auch in Zukunft juristische Themen mit Bedeutung für breitere Bevölkerungskreise zugänglich machen soll", so Mag. Heribert Donnerbauer, Obmann des Vereins „Retzer Justzigespräche“.