ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR GESETZGEBUNGSLEHRE ZU GAST BEI DER VOLKSANWALTSCHAFT

26. Mai 2011

In drei inhaltlichen Blöcken wurden die gesetzgeberischen Möglichkeiten im Verfassungs- und Verwaltungsrecht für eine Reform und Deregulierungen erörtert sowie Veränderungspotentiale aufgezeigt und schließlich unter dem Aspekt der Gebarungs- und Missstandskontrolle speziell beleuchtet.

Aus dieser letztgenannten Perspektive weist auch die Volksanwaltschaft immer wieder auf mögliche und notwendige Verbesserungen in der Verwaltung hin. Die Mitglieder der Volksanwaltschaft, Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude Brinek und Mag.a Terezija Stoisits haben als Gastgeber diese Perspektive in ihren Statements besonders hervorgehoben.

Das Symposion war unter dem Vorsitzenden der ÖGGL, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, und den Vortragenden Dr. Josef Moser, Präsident des Rechnungshofes vertreten durch Dr. Helmut Berger, Univ.-Prof. Dr. Verena Madner und Univ.-Ass. Dr. Erich Pürgy von der Wirtschaftsuniversität Wien, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner, Universität Klagenfurt, Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, Universität Wien, Univ. Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl, Universität für Bodenkultur Wien sowie Mag.a Claudia Marik, Volksanwaltschaft, hochkarätig besetzt.

Mag.a Claudia Marik von der Volksanwaltschaft setzte sich in ihrem Vortrag mit Verwaltungsreform und Deregulierung aus der Sicht der Missstandskontrolle auseinander.

120 Anmeldungen für die Veranstaltung dokumentieren das ausgeprägte Interesse an dem hochaktuellen und dringlichen Thema einer Verwaltungsreform, das vor allem auch in der regen Diskussion zu den Thesen, die in den Vorträgen erarbeitet wurden, zum Ausdruck kam.