Maßnahmenvollzug: Mehr Plätze für Nachbetreuungseinrichtungen notwendig

2. Februar 2015

Seit nunmehr über zwei Jahren kontrolliert die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen den Strafvollzug. Ein Schwerpunkt dabei war der Maßnahmenvollzug. Volksanwältin Brinek ist erfreut, dass eine Vielzahl von Vorschlägen der Volksanwaltschaft von der Arbeitsgruppe im Justizministerium aufgegriffen wurde. Etwa, dass Betroffene die Möglichkeit einer rechtlichen Vertretung bei den Verfahren zur Entscheidung über allfällige Verlängerungen der Unterbringung erhalten, oder dass eine längere Unterbrechung zur Vorbereitung der Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug möglich ist.

Mehr Plätze für Nachbetreuungseinrichtungen notwendig

Zentrale Forderung der Volksanwaltschaft ist aber, dass es mehr Plätze für Nachbetreuungseinrichtungen geben muss. "Hier sind auch die Länder gefordert. Es geht ja dabei um medizinische Fragen, die den Gesundheitsbereich betreffen und daher von beiden Gebietskörperschaften zu finanzieren sein werden." Entscheidend für die Volksanwältin ist es auch, dass ein Umsetzungsplan erstellt wird: "Es wäre schade um die Arbeit der Expertenkommission, wenn nun Entscheidungen auf die lange Bank geschoben würden," so Brinek abschließend.