Massive Lärmbelästigung durch Freiluftsportanlage

24. Juni 2017

Nur wenige Meter vom Einfamilienhaus einer Wiener Familie entfernt, wurde 2015 in einer Nacht- und Nebelaktion eine Calisthenics Anlage errichtet. Dabei handelt es sich um eine Sportanlage unter freiem Himmel die meist von jungen Menschen genutzt wird. Ohne vorherige Ankündigung oder Information an die umliegenden Anrainer wurde unmittelbar an den Grundstücksgrenzen mit den Errichtungsarbeiten begonnen.

Seit Mai 2015 sind die Anrainer nun massiver und unerträglicher Lärmbelästigung ausgesetzt. Fast täglich wäre von den frühen Morgenstunden bis in die Nacht hinein laute Musik und Geschrei zu hören, so die Bewohner. Besonders spät abends würde es auf dem Areal teils zu lautstarken Veranstaltungen kommen, bei denen auch Alkoholkonsum eine erhebliche Rolle zu spielen scheint.

Nachdem weder das persönliche Herantreten an die Lärmenden, das Einschalten der Polizei noch wiederholte Beschwerden bei der Bezirksvorstehung zu einer Besserung der Lage geführt hatten, wandten sich einige betroffene Anrainerinnen und Anrainer an die Volksanwaltschaft. Die Prüfung ergab, dass die Sportanlage auf einem Gelände errichtet wurde, das eine Widmung für Grünland-Schutzgebiet Wald – und Wiesengürtel aufweist. Laut Wiener Bauordnung sind diese Schutzgebiete vor allem zur Erhaltung und Schaffung von Grünflächen bestimmt, um allen Bewohnern der Stadt Erholung in freier Natur zu ermöglichen. Wald- und Wiesengürtel können ansonsten zwar land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, zu diesem Zweck dürfen allerdings maximal kleine Bauwerke wie Bienen- oder Werkzeughütten gebaut werden.

„Die von Nachbarn kritisierte Sportanlage steht mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien in klarem Widerspruch “, stellt Volksanwältin Gertrude Brinek klar und fordert die Stadt Wien dazu auf, die gesetzeswidrig errichtet Sportanlage unverzüglich abzubauen.

 

Nachgefragt: Flächenneubemessungen für Grundstücke am Wallersee

Im Falle jener verzweifelten Mieterinnen und Mieter von Ufergrundstücken am Wallersee, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt hatten, nachdem sie vom Land Salzburg mit Mietzinserhöhung um bis zu 1.100 % konfrontiert wurden, gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Lösung.

Einmal mehr fordert Brinek, dass die Mietzinse neu berechnet werden müssen. „Mit dem Vorschlag, die Tarife für die neu hinzugekommenen Flächen zu halbieren, macht es sich das Land Salzburg zu leicht. Die Miteinbeziehung der Unterwasserfläche ist ganz klar gesetzeswidrig und den Pächterinnen und Pächtern nicht zumutbar“, so die Volksanwältin.