Kostelka: Mobilfunkanlagen - Anrainer werden übergangen

18. April 2011

Auch 2010 wandten sich wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft, weil sie nicht verstehen konnten, wie ohne jegliche vorhergehende Information eine Mobilfunkanlage über Nacht vor ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung errichtet werden konnte.

Die Exposition (das Ausgesetztsein gegenüber Umwelteinflüssen) der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder hängt von der Entfernung zur Sendeantenne und der für jede Antenne unterschiedlichen Strahlungsleistung ab, die ohne Fachkenntnisse und spezielle Messgeräte nicht feststellbar ist. Der standortspezifisch notwendige Schutz ist durch die Fernmeldebehörde sicherzustellen.

Das Telekommunikationsgesetz vor, dass bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein muss. Die geltenden Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegt, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen, von der Europäischen Union (EU) empfohlen und werden in Österreich verbindlich in der ÖNorm E 8850 festgesetzt. Die Volksanwaltschaft kann Betroffenen nur die Rechtslage erläutern und Informationen über den Stand der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen. Das Telekommunikationsgesetz sieht nämlich keine Parteistellung für Anrainerinnen und Anrainer vor. Hintergrund von Bedenken und Protesten ist einerseits die Tatsache, dass es derzeit für die betroffenen Bürger keinerlei Mitspracherecht oder Informationspflicht bei der Aufstellung von Sendeanlagen gibt. Außerdem ist der Bedarf für weitere Antennenanlagen im Umkreis bereits bestehender Anlagen für Betroffene oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Andererseits ist die Unbedenklichkeit hochfrequenter elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich der Telekommunikation bei Langzeitexposition selbst in der Wissenschaft umstritten und wird kontroversiell diskutiert. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich der falsche Weg, die in der Nachbarschaft von Sendeanlagen lebende Bevölkerung auch noch von jeglicher Information durch Sachverständige auszuschließen und keinen öffentlichen Zugang zu Emissionsdaten der Sendeanlagen zu gewährleisten.

Die Volksanwaltschaft fordert, dass Anrainerinnen und Anrainer an Bewilligungsverfahren, in denen die Auswirkungen elektromagnetischer Felder geprüft werden, beteiligt werden. Außerdem sollte die in der Nähe von Sendeanlagen lebende Bevölkerung umfassend informiert werden.