Heimopferrente ab 1. Juli 2017

31. Juli 2017

Nach dem neuen Heimopferrentengesetz (HOG) gebührt „Heimopfern“ eine monatliche Zusatzrente von EUR 300,- zwölf Mal jährlich zur Pension. Anspruch haben auch Bezieherinnen und Bezieher einer Dauerleistung der Mindestsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und alle anderen Betroffenen ab dem gesetzlichen Pensionsalter.

Voraussetzung dafür ist, dass das ehemalige Gewaltopfer bereits eine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten hat oder gegenüber der Rentenkommission der Volksanwaltschaft darlegt, Opfer von Missbrauch und Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat des Bundes, der Länder und der Kirchen oder bei einer Pflegefamilie geworden zu sein. Die Rentenkommission besteht aus 13 Mitgliedern und wird von Volksanwalt Günther Kräuter geleitet. Der verspricht, sein Möglichstes zu tun, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen: „Eine Retraumatisierung der ehemaligen Gewaltopfer muss unbedingt vermieden werden.“

Die Anträge sind von Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger und in allen übrigen Fällen beim Sozialministeriumservice einzureichen.

 

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Sie können ein Informationsblatt hier downloaden.

Den Antrag können Sie hier ausdrucken.

Das Büro der Rentenkommission bei der Volksanwaltschaft erreichen Sie folgendermaßen:

hog@volksanwaltschaft.gv.at

kostenlose Servicenummer: 0800 223 223 DW 265 oder 144