Fehlende Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung

11. April 2017

Hörbehinderte sind mit den verschiedensten Belastungen konfrontiert. Nach der Implantation von Cochlea Implantaten oder der Anpassung eines Hörgeräts müssen das Hören und der Umgang mit den Geräten neu erlernt werden. Ungewohnte Geräusche können auch zu psychischen Belastungen führen. Besonderen Belastungen sind auch Tinnitusbetroffene und Menschen mit chronischem Schwindel (Morbus Menière) ausgesetzt. Hörfehler und Verständigungsschwierigkeiten führen schnell auch zu sozialen Problemen.

Eine stationäre Rehabilitation für Hörbehinderte bietet verschiedene medizinische und therapeutische Maßnahmen, um mit körperlichen, seelischen oder sozialen Einschränkungen, die eine Hörbehinderung mit sich bringen kann, umgehen zu lernen. Dazu gehören Beratung und die Einstellung der Geräte, das Üben von Mundablesen und lautsprachbegleitenden Gebärden, das Angebot von Logopädie sowie die Verarbeitung der Hörbehinderung in Einzel- und Gruppengesprächen als auch Sozialberatung und Alltagstraining, wie etwa Telefontrainings.

Menschen mit Hörbehinderungen können in Österreich aber nur ambulante Therapien in Anspruch nehmen. Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger lehnt die Errichtung eigener Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung aus Kostengründen ab. Für die Krankenversicherungen sei es effizienter, die Kosten für eine Rehabilitation in Deutschland zu übernehmen.

Viele Betroffene scheuen aber die weite Anreise zu einer Rehabilitationseinrichtung in Deutschland. Es soll daher auch in Österreich die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation für Menschen mit Hörbehinderung geschaffen werden.