Bund erschwert Beschäftigung einer behinderten Frau

7. September 2013

Die 21-jährige leicht geistig behinderte Claudia Mahrer ist eine junge, engagierte Frau, die trotz der Behinderung selbst für ihren Lebensunterhalt  sorgen möchte. Sie war bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt, die sie im Zuge eines Projektes dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vermittelte. Ziel des Projektes war die Übernahme in ein fixes Dienstverhältnis.

Frau Mahrer war von Anfang April bis Anfang August 2013 in der General-Körner-Kaserne in Wien als Küchenhilfskraft beschäftigt und erledigte die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten. Der zuständige Oberst hätte sie auch gerne als Vertragsbedienstete übernommen. Trotzdem fand die Beschäftigung Anfang August ein jähes Ende. Der Grund: Da sie aufgrund der geistigen Behinderung einen Sachwalter hat, darf sie laut Gesetz nicht als Vertragsbedienstete arbeiten. Das Vertragsbedienstetengesetz des Bundes sieht als Voraussetzung für die Aufnahme die volle Handlungsfähigkeit der Person vor.

Der engagierte Oberst schaltete gemeinsam mit dem Verein „Jugend am Werk“, der Frau Mahrer bei der Arbeitssuche unterstützt, die Volksanwaltschaft ein. Die Volksanwaltschaft bemängelt das nicht mehr zeitgemäße und behinderte Menschen diskriminierende Gesetz und fordert die Aufhebung der betreffenden Bestimmung. Volksanwalt Günther Kräuter weist in der Sendung auf die Absurdität der Situation hin: „Die bemerkenswerte junge Frau will selbstbestimmt leben und ihr eigenes Geld verdienen, schafft das auch über weiteste Strecken, alle sind zufrieden – nur eine Gesetzesbestimmung spricht dagegen!“

Schließlich konnte aber eine Lösung über eine Sondervertragsregelung, für die noch die Zustimmung des Bundeskanzleramtes notwendig ist, gefunden werden. Herr Oberst Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums, zeigte sich zuversichtlich, dass die junge Frau bereits ab 1. Oktober wieder in der Kaserne beschäftigt werden kann.

Volksanwalt Kräuter betont, dass Österreich die im Zuge der Behindertenrechtskonvention gegenüber den Vereinten Nationen (UNO) eingegangenen Verpflichtungen erfüllen muss. „Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung volle Teilhabe haben, betreffend Arbeiten und betreffend Wohnen“, schließt Kräuter.