Brinek begrüßt endgültige Beschlussfassung des Erwachsenenschutzgesetzes

7. April 2017

Volksanwältin Brinek lobt den Beschluss des neuen Erwachsenenschutzgesetzes. Mit der Novelle des Sachwalterschaftsrechts, nun Erwachsenenschutzgesetz, die nunmehr auch vom Bundesrat bestätigt wurde, ist eine Kehrtwende weg von Entmündigung und hin zu mehr Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Betroffene eingeleitet.

Bisher wurde zu früh, zu umfassend und zu selbstverständlich von dauerhafter Besachwaltung Gebrauch gemacht. Nun stehen vor allem der Wille und die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt. „Das neue Gesetz soll es betroffenen Personen ermöglichen, so lange wie möglich ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen“, so Brinek. Zufrieden äußert sich die Volksanwältin auch, dass nach anfänglichen Debatten über die notwendige finanzielle Ausstattung eine Lösung gefunden wurde. „Jetzt steht einer couragierten Umsetzung nichts mehr im Wege und ich hoffe, dass alle notwendigen Vorbereitungs-Schritte bis zum Inkrafttreten Mitte 2018 zügig gesetzt werden.“

Im Juni 2017 wird Volksanwältin Brinek ein Buch mit dem Titel: „Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Schritte zu einem selbstbestimmten Leben“ herausgeben. Brinek dazu: „Das neue Erwachsenenschutzgesetz, in dem zentrale Forderungen der Volksanwaltschaft berücksichtigt wurden, stellt einen Meilenstein der Weiterentwicklung der Erwachsenenhilfe dar. Ich freue mich, dass die Beiträge namhafter Expertinnen und Experten zu einer Veröffentlichung in Buchform führen werden.“