Brinek: Baurecht erloschen

20. März 2010

ORF-Sendereihe "Bürgeranwalt" - Ausstrahlung vom 20.3.2010

Die Sendung Bürgeranwalt vom 20. März 2010 beschäftigte sich mit einem auslaufenden Baurechtsvertrag. Im geschilderten Fall hatte die Großmutter des Beschwerdeführers im Jahr 1930 mit der Stadtgemeinde Klosterneuburg diesen Baurechtsvertrag für die Dauer von 80 Jahren abgeschlossen. Laut Vertrag würden nach Ablauf des Baurechts sämtliche Baulichkeiten ins Eigentum der Stadtgemeinde Klosterneuburg übergehen. Diese sei aber im Gegenzug verpflichtet, drei Viertel des Verkehrswerts bei Vertragsende zu ersetzen. Der Beschwerdeführer hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Renovierungsarbeiten vorgenommen, weil er plante, seinen Lebensabend in diesem Haus zu verbringen. Ein entsprechendes Ansuchen auf Verlängerung des Vertrages wurde gestellt. Die Klosterneuburger Stadtgemeinde stellt zwar eine Verlängerung in Aussicht, allerdings zu inakzeptablen Bedingungen. Einerseits würde der Vertrag nur mehr weitere 15 - 20 Jahre laufen, das würde möglicherweise den Hausverlust im hohen Alter bedeuten, andererseits ist die Frage der Aufteilung der Erhaltungspflicht ungeklärt. VA Brinek fordert mehr Transparenz bei der Schätzung des Zeitwertes, um auch die Angemessenheit des künftigen Mietzinses beurteilen zu können und andererseits eine faire Aufteilung der Erhaltungspflicht des Hauses. Auch die Befristung des neuen Vertrages wird von der Volksanwältin kritisiert. Brinek dazu: „Die von der Stadtgemeinde vorliegenden Optionen sind nur bedingt zumutbar. Ich erwarte eine seriöse, nachvollziehbare Schätzung des Hauses, um eine solide Mietberechnung vornehmen zu können und einen unbefristeten Vertrag, der den Betroffenen die Sicherheit gibt, ihren Lebensabend in ihrem gewohnten Heim zu verbringen.“


Nachgefragt: Wie mobil ist ein Wohncontainer?

Bereits am 12.9.2009 berichtete die Sendung Bürgeranwalt über einen Streit bezüglich der Ausgestaltung eines Mobilheimes in Podersdorf. Anrainer und Behörden sprachen sich gleichermaßen gegen einen Wohncontainer aus, der ihrer Meinung nach nicht den Bestimmungen des Burgenländischen Camping- und Mobilheimgesetzes entspräche. In der Zwischenzeit hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, eine Räumungsklage einzubringen, mit dem Argument, die überdachte Fläche sei zu groß. Bei der Berechnung dieser Fläche wurde eine kleine Terrasse in Bodennähe miteinbezogen, eine für VA Brinek unzulässige Vorgehensweise. Sie fordert die zuständigen Stellen nochmals auf, das Burgenländische Camping- und Mobilheimgesetz genau zu lesen. Brinek dazu abschließend: „Aus meiner Sicht handelt es sich um einen bedauerlichen Schritt, die Bürger vor das Gericht zu zerren, statt geltende Gesetze einzuhalten. Ich fordere die Verantwortlichen auf, die Klage zurückzuziehen.“