Belästigung durch Wagenburg im Wald- und Wiesengürtel

25. März 2017

Seit dem Jahr 2014 wird eine Liegenschaft im Osten der Seestadt Aspern von Zugehörigen des Vereins „Wagenburg Gänseblümchen“ bewohnt. Das Gelände gehört der Stadt Wien und ist als SSW-Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel gewidmet. Zahlreiche Wohnwägen wurden ohne entsprechende Bewilligung aufgestellt, die den Siedlern eine „alternative Wohnform“ bieten. Die Besiedelung des Grundstücks durch die Wagenburg verursacht für Anrainerinnen und Anrainer Probleme, da Hunde frei laufen, der Grüngürtel zunehmend verschmutzt werde und sich zu einer Zufahrtsstraße entwickelt.

Seit dem Jahr 2014 wird eine Liegenschaft im Osten der Seestadt Aspern von Zugehörigen des Vereins „Wagenburg Gänseblümchen“ bewohnt. Das Gelände gehört der Stadt Wien und ist als SSW-Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel gewidmet. Zahlreiche Wohnwägen wurden ohne entsprechende Bewilligung aufgestellt, die den Siedlern eine „alternative Wohnform“ bieten. Die Besiedelung des Grundstücks durch die Wagenburg verursacht für Anrainerinnen und Anrainer Probleme, da Hunde frei laufen, der Grüngürtel zunehmend verschmutzt werde und sich zu einer Zufahrtsstraße entwickelt. Außerdem fehlt es an sanitären Anlagen für die Wägen und Anrainerinnen und Anrainer beklagen sich regelmäßig über Lärm- und Geruchsbelästigungen.

Zunächst beschwerten sich Anrainer und Anrainerinnen bei der zuständigen MA 28. Im April 2014 wurde den Siedlern zwar eine Aufforderung zur Räumung übermittelt, die im November desselben Jahres wiederholt worden sei. Zu einer Räumung kam es allerdings bis heute nicht. Aus diesem Grund wurden Beschwerden, die Belästigungen durch den Verein „Wagenburg Gänseblümchen“ betreffen, bei der Volksanwaltschaft eingebracht. Volksanwältin Brinek ortet hier einen Missstand in der Verwaltung. Trotz Kenntnis der unzumutbaren und gesetzlosen Zustände haben es die Behörden jahrelang unterlassen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Laut Ansicht der Volksanwaltschaft bedarf die Aufstellung der Wohnwägen einer Baubewilligung, die jedoch im Schutzgebiet gar nicht erteilt werden dürfe. Es sei jetzt höchste Zeit zu handeln. „Alternative Wohnformen sind in Ordnung, allerdings nur dort wo es auch zulässig ist“, so Volksanwältin Brinek. Der von der Wagenburg bewohnte Teil war nie als Bauplatz ausgewiesen. Somit ist eine Bewohnung dieses Gebiets nicht zulässig. 

Die MA 28 war bei der Sendung nicht vertreten – diese reichte lediglich eine Stellungnahme ein. Demnach solle das Gebiet bis Ende März geräumt werden. Für den Verein „Wagenburg Gänseblümchen“ werde ein Alternativstandort gesucht. „Es ist zu hoffen, dass der nächste Platz, einer ist, wo das auch erlaubt ist. Die Volksanwaltschaft ist erst zufrieden, wenn es einen Bescheid gibt, damit es Sicherheit für die Anrainer und Anrainerinnen gibt!“ so Volksanwältin Brinek.

Nachgefragt: Belästigung durch nachbarliche Taubenzucht

Seit Mai 2013 beklagt sich eine Familie aus Neusiedl über Beeinträchtigungen durch eine Taubenzucht auf dem Nachbargrundstück. Nach Ausstrahlung der Sendung im Februar 2014 erteilte der Bürgermeister die Bewilligung für die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes sowie die Errichtung einer Volierenbox zur Haltung von Tauben. Eine dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführer wies der Gemeinderat mit einer laut Volksanwaltschaft fragwürdigen Begründung ab. Taubenhaltung sei ortsüblich. Volksanwältin Brinek bezweifelt diese Ansicht: „Hätte nur jeder dritte Einwohner 85 Tauben, so würden satte 250.000 Tauben über Neusiedl flattern.“

Die betroffene Familie kündigte an, Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Burgenland zu erheben.

Was bleibt ist wenig zufriedenstellend - Beschwerdeführer, die seit mehreren Jahren nicht nur unter messbaren physischen Beeinträchtigungen leiden, sondern die die Taubenhaltung auf dem nachbarlichen Grundstück zunehmend auch zu einer nervlichen Belastung wird. Hinzu kommen noch beträchtliche Anwaltskosten.