Am Gehsteig ausgerutscht: Wer haftet?

14. Jänner 2017

Eine 79-jährige Steirerin stürzte vor einem Jahr in Hartberg auf einem eisglatten Gehsteig. Die Folge: ein gebrochener Oberschenkel und Brüche am Sprunggelenk. Haftet die Gemeinde für den Schaden, weil der Gehsteig frühmorgens noch nicht gestreut war? Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek meint Ja und fordert Schadenersatz.

Der Vorfall ereignete sich im Jänner letzten Jahres. Die Gemeinde hatte den Weg im Bereich einer Bushalteselle trotz Glatteis nicht gestreut. Als Folge des Unfalls entstanden der Betroffenen durch Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthalte Kosten in Höhe von EUR 8.000,00. Mit diesen wurde sie jedoch allein gelassen, weshalb sie sich schlussendlich hilfesuchend an die VA wandte.

Auf Nachfrage durch die VA stritten die Gemeinde und ihre Haftpflichtversicherung jegliche Haftung ab. Die Gemeinde hätte einen detaillierten Winterdienstplan und würde sich an diesen halten. Um 7.00 Uhr sei die Glatteisbildung gemeldet worden und die Winterdienstpartien hätten ihren Streudienst unmittelbar anschließend begonnen. Da es nicht möglich sei, alle maßgeblichen Örtlichkeiten gleichzeitig zu bedienen, wäre die Unfallstelle irgendwann zwischen 7.30 Uhr und 10.30 Uhr gestreut worden. Außerdem sei der Streudienst unterbesetzt gewesen

Im Studio führte Volksanwältin Brinek aus, dass grundsätzlich der Wegehalter für die gefahrlose Benutzung eines Weges bei grobem Verschulden haftet. Dies trifft hier zu: Die Gemeinde hat als Wegehalter grob fahrlässig unterlassen dafür zu sorgen, dass der Gehsteig rechtzeitig gestreut wurde. Sie hat verabsäumt für Ersatz für den erkrankten Mitarbeiter zu sorgen, sodass der Streudienst unterbesetzt war. Dies führte dazu, dass eineinhalb Stunden nach der Glatteismeldung die Unfallstelle noch immer nicht gestreut war.

Die VA forderte die Gemeinde daher auf, der Geschädigten ein angemessenes Angebot zur Schadensregulierung zu unterbreiten. Brinek ist überzeugt:“ Mit krankheitsbedingten Ausfällen muss die Gemeinde rechnen und dafür entsprechend Vorsorge treffen. Dazu kommt, dass frequentierte Bereiche wie Bushaltestellen immer Priorität haben sollten“.

 

Nachgefragt: Lärmbelästigung durch Fußball- und Eishockeyplatz

Die Sendung „Bürgeranwalt“ hat bereits vor eineinhalb Jahren von einer Familie im Salzburger Land berichtet, die durch Lärm der benachbarten Sportanlagen beeinträchtigt wurde. Die VA forderte die Gemeinde in der Sendung auf, den unzumutbaren Lärm abzustellen und die fehlenden Bewilligungen nachzubringen.

In der Zwischenzeit gibt es viel Erfreuliches zu berichten: Die Lärmschutzwand wurde errichtet. Der Baucontainer ist entfernt worden. Die Flutlichtanlage ist mittlerweile genehmigt und die Scheinwerfer sind dergestalt ausgerichtet, dass sie das Haus der Familie nicht beeinträchtigen. Zudem wird die Musik bei den Sportveranstaltungen auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Volksanwältin Brinek ist erfreut, dass es doch noch zu einer versöhnlichen Lösung gekommen ist.