Zweimal gestorben?

3. März 2018

Der Vater einer heute 43-jährigen Frau wurde 1991 gerichtlich für tot erklärt. Zu ihrer Überraschung erfuhr sie im Frühjahr 2017 von ihrem Onkel, dass diese Todeserklärung aufgehoben worden sei, weil ihr Vater in der italienischen Stadt Parma im Jahr 1999 einem Autounfall zum Opfer gefallen sei. Warum wurde sie nie offiziell verständigt? Volksanwalt Peter Fichtenbauer diskutiert mit Vertretern von Justiz und Verwaltung.

Volksanwalt Fichtenbauer hält zu Beginn der Diskussion fest, dass die sofortige Todeserklärung anstatt einer Verschollenheitserklärung hinterfragbar sei.

Zudem verbüßte der inzwischen für tot Erklärte in den 1980-er Jahren eine Gefängnisstrafe, weiters wurden in dieser Zeit schwerwiegende medizinische Behandlungen an ihm durchgeführt. Der Vertreter des Justizministeriums kann sich nicht erklären, weshalb die Kommunikation zwischen Justizvollzugsanstalt und den Gerichten nicht adäquat stattgefunden habe.

Weder die Mutter noch die Tochter wurden über die Aufhebung der Todeserklärung und den tatsächlichen Todesfall informiert, ebensowenig weitere Verwandte. Das Justizministerium überlegt deshalb, eine Gesetzesänderung zu initiieren, zumal das Todeserklärungsgesetz veraltet und zum Teil unpräzise ausgestaltet ist. Denn aus ihm ergibt sich nicht klar genug, wer in einem Todeserklärungsverfahren einzubeziehen bzw. zu informieren ist. Man werde aber an einem Vorschlag zur Verbesserung dieses Defizits arbeiten.

Auch die Volksanwaltschaft wird sich weiter um die Aufklärung dieses Falles bemühen.