Zugesagter Pflegeheimplatz wird verwehrt

10. November 2018

Vor 17 Jahren hat sich eine gebürtige Wienerin vorsorglich um einen Platz in einem Pensionisten-Wohnhaus bemüht und sich diesen auch vormerken lassen. Immer wieder meldete sie sich beim Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP), um sich die Anmeldung bestätigen zu lassen. Bei ihrem Umzug nach Niederösterreich vor acht Jahren teilte das KWP ihr in einem Schreiben mit, dass die Verlegung des Wohnsitzes keinen Einfluss auf die Vormerkung hätte. Die Voraussetzung einer vierzigjährigen Hauptwohnsitz-Meldung in Wien sei gegeben. Im April dieses Jahres erhielt sie die überraschende Antwort, dass die Anmeldung mit 1.1.2018 außer Kraft gesetzt und für die aufrechte Anmeldung eine Kostenübernahmebestätigung des Landes Niederösterreich notwendig sei.

 „In der Volksanwaltschaft häufen sich seit Jahresbeginn diese Fälle“, berichtet Volksanwalt Kräuter. Schuld am Anstieg sei die Aufkündigung einer sogenannten 15a-B-VG-Ver-einbarung mit Ende des Jahres 2017. Eine Vereinbarung, die die Finanzierung von bundesländerübergreifenden Pflegeheimunterbringungen aus Sozialhilfemittel sicher- stellen sollte.

Das Land Niederösterreich beruft sich auf die aktuelle Gesetzeslage. Wenn jemand in Niederösterreich einen Pflegeheimplatz braucht, muss die Person Pflegegeld der Stufe 4 beziehen. Davor hilft das Land mit mobilen Diensten aus.

Der Vertreter vom Fonds Soziales Wien, Mag. Roland Haller, entschuldigt sich für die missverständliche Formulierung im Schreiben und versichert, dass die Anmeldung des Wohnplatzes in ihrem Wunschhaus erhalten bleibt. Die Kostenübernahmebestätigung des Landes Niederösterreich sei aber zwingend notwendig, solange es zu keiner neuen Vereinbarung zwischen den Ländern komme. Er betont, dass die Länder Wien, Tirol und Vorarlberg gegen die Aufkündigung dieses Länderübereinkommens waren und Wien mit Hochdruck daran arbeite, in absehbarer Zeit neue Vereinbarungen abzuschließen.

Volksanwalt Kräuter verweist abschließend auf ein Schreiben der Sozialministerin an die Volksanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass dieser Themenkomplex im Rahmen der nächsten Sozialreferentinnen und -referenten-Konferenz der Länder besprochen werden soll. Viele Menschen seien höchst verunsichert und hätten mit diesem Problem nicht gerechnet. „Es muss  endlich Klarheit geschaffen werden“, meint Kräuter abschließend.

 

Nachgefragt: Behörde will demenzkranker Frau Pflegegeld nicht nachzahlen

Im Rahmen des Pflegegeldreformgesetzes 2012 kam es zu einer deutlichen Reduktion von über rund 300 Landes- und Bundesträgern zu 7 Entscheidungsträgern. Bei einer 92-jährigen Niederösterreicherin unterlief dem Niederösterreichischen Gemeindepensions-verband offenbar ein Fehler bei der elektronischen Datenübermittlung an die nunmehr zuständige bVa. Aufgrund der Demenzerkrankung der Frau bemerkte ihr Sohn den Irrtum der Behörden erst im Jahr 2017. Somit fehlte das Pflegegeld von 2012 bis 2017.

Nachdem die bVa über den Fehler bei der Datenübermittlung Kenntnis erlangt hatte, überwies sie das Pflegegeld rückwirkend ab 1. Mai 2014. Für die zweieinhalb Jahre davor, also vom 1.1.2012 bis 30.4.2014, verweigert sie eine Auszahlung eines Betrages von rund  12.000 Euro. „Die bVa beruft sich auf die dreijährige Verjährungsfrist“, stellte Volksanwalt Kräuter damals fest.

Ein halbes Jahr später kann in der Sendung über einen guten Erfolg berichtet werden: die Behörde hat nun die noch ausstehende Summe zur Gänze ausbezahlt.

In diesem Zusammenhang fordert Volksanwalt Günther Kräuter einmal mehr eine Anhebung des Pflegegeldes um 30 Prozent in allen Stufen sowie eine jährliche Wertanpassung. Damit hätten betagte Menschen genügend finanzielle Mittel, um so lange wie möglich zuhause gepflegt und betreut zu werden.