Zu wenig Betreuung und zu lange Einschlusszeiten im Strafvollzug

24. April 2014

Systemische Schwachstellen stellten die Kommissionen in der Vollzugsverwaltung fest. Die Probleme gehen insbesondere auf den Personalmangel zurück.Dieser verursacht überlange Aufenthaltszeiten in Hafträumen, erschwert die Betreuung spezieller Gruppen – wie beispielsweise von Jugendlichen – und führt zu Schließungen von Beschäftigungsbetrieben in den Anstalten. Dadurch kommt es zwangsläufig zu längeren Aufenthaltszeiten in den Hafträumen, was sich nachteilig insbesondere für jugendliche Häftlinge auswirkt.

Die Volksanwaltschaft betont, dass gerade bei Jugendlichen auf einen ausreichenden Misshandlungsschutz zu achten ist. Konflikte können ihres Erachtens vermieden werden, indem Jugendliche möglichst viel Zeit außerhalb der Hafträume verbringen und sinnvolle Beschäftigungsangebote vorfinden.

Die Kommissionen stellten fest, dass das Trennungsgebot nicht immer eingehalten wird und Untersuchungshäftlinge wiederholt gemeinsam mit Strafgefangenen angehalten werden. Bemängelt wurde außerdem das fehlende Beschwerdemanagement. Das macht es unmöglich, aussagekräftige Daten zu erfassen, mögliche Vollzugsdefizite festzustellen und rasch geeignete Maßnahmen zu treffen.

Sowohl die Kontrollbesuche als auch die bei der Volksanwaltschaft eingehenden Beschwerden zeigen, dass Untergebrachte mehr Transparenz und Information wünschen, wenn Vollzugslockerungen abgelehnt werden. Strafgefangene sollten auch wissen, bei welchem Fehlverhalten sie mit welcher Strafe zu rechnen haben. Da es derzeit keine Richtlinien zur Verhängung von Sanktionen gibt, ist die Strafpraxis völlig uneinheitlich.

In anderen Bereichen haben die Kontrollbesuche der Kommissionen bereits Wirkung gezeigt. So hat das Justizministerium in der Justizanstalt  Wels-Forensik Videoüberwachungssysteme aus den gemeinschaftlichen Sanitätsräumen entfernt.  Für die Justizanstalten Favoriten, Ried und Suben wurde zugesagt, Sichtschutze bei Toiletten in Mehrpersonenhafträumen anzubringen. Die Volksanwaltschaft weist darauf hin, dass gemäß Strafvollzugsgesetz bis 2017 in Mehrpersonenhafträumen baulich getrennte Toiletten zu errichten sind und die Anbringung eines Sichtschutzes allein (ohne Einbau einer Luftabsaugung) nicht ausreichend ist, um menschenwürdige Haftbedingungen zu erreichen.