Willkürliche Entscheidung des Bundesdenkmalamtes?

12. Dezember 2015

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutierte Volksanwältin Dr. Brinek mit Vertretern des Bundesdenkmalamtes und betroffenen Mieterinnen und Mietern.

Dem Bundesdenkmalamt zufolge widerspreche die Wiederanbringung der bisherigen Alurollos der Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Bauten.

Volksanwältin Dr. Brinek kritisierte die mangelnde Transparenz des bisherigen Verfahrens des Bundesdenkmalamtes und die Kostenüberwälzung auf die Mieterinnen und Mieter: Diese sehen sich nunmehr mit hohen Anschaffungskosten für neue, textile Außenrollos, die vom Bundesdenkmalamt als denkmalschutztauglich befunden wurden, konfrontiert. Ihre alten, einbruchssicheren Jalousien müssen sie entsorgen. „Eine Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der Bauten ist schon jetzt nicht erkennbar“, so Volksanwältin Dr. Brinek. So genehmigte das Bundesdenkmalamt in den letzten Jahren die Zubauten neuer Loggien sowie den Einbau unterschiedlicher Fenster.

Nicht nachvollziehbar ist für Volksanwältin Dr. Brinek außerdem, weshalb jene Teile der Siedlungen, die im Eigentum der Immobilien Linz GmbH stehen, per Verordnung unter vorläufigem Denkmalschutz stehen, während jene Teile der Siedlungen im privaten Eigentum der GWG nicht denkmalgeschützt sind. Dies stellt insofern eine Ungleichbehandlung dar, als die Siedlungsteile im gleichen Stil und zur gleichen Zeit errichtet worden sind und nahezu ident aussehen. Volksanwältin Dr. Brinek fordert, die Standpunkte des Bundesdenkmalamtes noch einmal zu überdenken und insbesondere die Gründe darzulegen, die gegen die Bewilligung der bisherigen Rollos sprechen.

 

Nachgefragt: Stützmauer in der Gemeinde Reichraming

Vergangenen Frühling wurde in der Sendung „Bürgeranwalt“ über eine Stützmauer in der Gemeinde Reichraming berichtet. In den 60er Jahren errichtete die Gemeinde die Stützmauer im Zuge des Ausbaus der Gemeindestraße und die Anrainerinnen und Anrainer traten hierfür Gründe ab. Die Grundstücksgrenzen wurden jedoch nie neu vermessen und die neuen Eigentumsverhältnisse nie ins Grundbuch eingetragen. Die Volksanwaltschaft beanstandete die Nichtbereitschaft der Gemeinde zur Übernahme der Stützmauer in ihr Eigentum und zur vollständigen Kostenübernahme für die Sanierung und Erhaltung der Stützmauer.  

Volksanwältin Dr. Brinek freut sich nunmehr über das Einlenken der Gemeinde: Die Gemeinde Reichraming entschloss sich, die gegenständliche Stützmauer nun doch in ihr Eigentum und somit auch die gesamten Kosten für die Erhaltung zu übernehmen. Die Gemeinde erklärte sich zudem bereit, die Kosten für das Vermessungsverfahren und die grundbücherliche Eintragung zu tragen. „Eine erfreuliche Wendung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger“, schließt Volksanwältin Dr. Brinek.