Wiener Bim-Auftrag: Prüfverfahren zur Frage der Barrierefreiheit

27. Jänner 2015

Die Volksanwaltschaft wird die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien für die Vergabe der Straßenbahngarnituren unter die Lupe nehmen. Nach Hinweisen aus der Zivilgesellschaft, etwa von Behinderten- und Seniorenverbänden, will Volksanwalt Günther Kräuter sicherstellen, dass sowohl internationale als auch nationale Standardsin Sachen Barrierefreiheit eingehalten werden.

Wesentliche Frage ist, welche Kriterien in Bezug auf Barrierefreiheit für die Neubeschaffung der Garnituren herangezogen wurden. Dass Behindertenverbände bzw. die Behindertenanwaltschaft nicht einbezogen worden seien, stelle jedenfalls einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar, stellt Volksanwalt Kräuter fest: „Ich werde überprüfen, ob der Kriterienkatalog der Wiener Linien dem modernsten Stand der Technik entspricht. Das Prüfverfahren soll klären, ob die Kriterien, wie Einstiegshöhe, Rampen, Durchgangsbreite, Platzangebot für Rollstuhlfahrer, allen Vorschriften ohne Kompromisse gerecht werden.“