Wie der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft das Leben der Bürgerinnen und Bürger verbessern können

24. September 2018

„Wie können die Kontrollinstitutionen des Parlaments zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beitragen?“ Dieser Frage widmen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 28 EU-Ländern bei einem EU-Symposium am 25. September 2018. Dieses wird von den beiden Kontrolleinrichtungen Volksanwaltschaft und Rechnungshof im Rahmen des Österreichischen Ratsvorsitzes ausgerichtet. Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka eröffnet im Parlament um 10 Uhr die Veranstaltung, die unter dem Titel „Gute öffentliche Verwaltung und BürgerInnennutzen – Die Rolle parlamentarischer Kontrollinstitutionen“ steht.

„Gerade in Zeiten, die von Herausforderungen wie dem sozialen Wandel, Migrationsbewegungen oder rasanten technischen Entwicklungen geprägt sind, braucht es leistungsfähige Institutionen, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können“, sagt Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker. „Die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof nehmen als Kontrollinstitutionen der öffentlichen Verwaltung Schlüsselpositionen ein, um dieses Ziel gemeinsam zu verfolgen“.

„Ich halte es für einen Quantensprung, dass die EU im Vertrag von Lissabon ein „Recht auf gute Verwaltung“ als Grundrecht verankert hat. In Österreich ist die Qualität der Verwaltung in den letzten Jahrzehnten gestiegen und wir sind auf dem besten Weg vom Obrigkeitsstaat zum Servicestaat zu werden“, sagt Volksanwältin Gertrude Brinek.

Die Veranstaltung steht auch im Zeichen der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Das Sustainable Development Goal (SDG) Nummer 16 steht für Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Im Juli 2018 hat der Rechnungshof seinen Bericht zur „Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Österreich“ vorgelegt. Darin kritisierte er, dass Strukturen für eine systematische, gebietskörperschaftsübergreifende – und damit gesamtstaatliche – Koordination bei der Umsetzung der Agenda 2030 fehlten. “Der Rechnungshof verpflichtet sich aber nicht nur zur Überprüfung des nationalen Umsetzungsmechanismus, er sieht die SDGs auch als für alle Prüfungen relevante Querschnittsmaterie. Gleichzeitig ist der Rechnungshof als starke Institution ein Vorbild für Transparenz und Rechenschaftspflicht“, sagt Kraker.

„Als parlamentarische Kontrolleinrichtungen können der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Als klassische Ombudsmann-Einrichtung überprüfen wir Missstände in der Verwaltung auf allen Ebenen und tragen zu deren Beseitigung bei. Wir sprechen Empfehlungen an die Verwaltung und Anregungen an die Gesetzgeber aus, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“, so Brinek. „Damit leisten wir einen Beitrag zur systematischen Verbesserung der Verwaltung und der Rechtsqualität insgesamt. Das größte Hemmnis in der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ist der persönliche Egoismus nach dem ‚Florianiprinzip‘. Den gilt es zu überwinden.“

Am Programm des eintägigen Symposiums stehen Vorträge von Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker und Volksanwältin Gertrude Brinek zu den nachhaltigen Entwicklungszielen. Zu hören sein werden zudem die Leiter der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) aus Deutschland, Kay Scheller, und aus der Schweiz, Michel Huissoud. Außerdem sprechen hochrangige Expertinnen und Experten wie unter anderen Emily O’Reilly (Europäische Bürgerbeauftragte) und Oskar Herics (Österreichisches Mitglied des Europäischen Rechnungshofes).

Der Nachmittag bietet Workshops mit praktischen Erfahrungsberichten der ORKB Finnlands, Litauens und Polens sowie aus Volksanwaltschaften aus Estland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.