Volksanwaltschaft unterstützt Opfer der "Malariatherapien"

1. August 2017

Die in den 50er und 60er Jahren mit "Malariatherapien" misshandelten Kinder müssen unbedingt in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Heimopferrentengesetz einbezogen werden, fordert Volksanwalt Günther Kräuter: "Ich habe bereits mehrfach die Sicht der Volksanwaltschaft klargestellt, dass bei der Anerkennung des erlittenen Leids durch die monatliche Heimopferrente kein Unterschied gemacht werden darf, ob Kinder in Heimen oder in Krankenhäusern misshandelt wurden."

Bedauerlicherweise seien Krankenhäuser derzeit vom Heimopferrentengesetz (HOG) nicht explizit erfasst, eine ehestmögliche Gesetzesreparatur sei daher unumgänglich.

Kräuter: "Unabhängig davon appelliere ich an die Stadt Wien, rasch einmalige Entschädigungszahlungen an die Betroffenen zu ermöglichen." Die Volksanwaltschaft hat von der Stadt Wien im Prüfverfahren bereits mehrmals die notwendige Unterstützung eingefordert.

Abschließend erklärt Volksanwalt Günther Kräuter die Bereitschaft der Volksanwaltschaft an den medial angekündigten Gesprächen mit der Stadt Wien Mitte August teilzunehmen und die Betroffenen zu unterstützen.