Volksanwaltschaft und Bundesjugendvertretung gegen Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe

21. Juni 2018

Die geplante Verfassungsänderung verschärft die Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe. Volksanwalt Günther Kräuter und Caroline Pavitsits von der Bundesjugendvertretung (BJV) warnen vor einem dramatischen Rückschritt bei den Kinderrechten.

Umfassende nationale Politik für Kinder gefordert

Der UN-Kinderrechteausschuss hat schon im Jahr 2012 (!) von Österreich gefordert, eine umfassende nationale Politik für Kinder sicherzustellen und mit ausreichenden personellen, technischen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Nun plant die Bundesregierung, die Kinder- und Jugendhilfe gänzlich den Ländern zu überlassen. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren bundeseinheitliche Regeln und Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine datengestützte Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 wurde auch im Rahmen parlamentarischer Entschließungen eingemahnt und für den Herbst 2018 in Aussicht gestellt. Nun wird diese Evaluierung nicht abgewartet.

Volksanwalt Günther Kräuter: „Eine Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe schafft keine Harmonisierung, sondern verschärft die Probleme durch noch mehr Aufsplitterung und Ungleichbehandlungen. Das ist ein krasser Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die Österreich bereits im Jahr 1990 unterzeichnet hat.“

Kinderrechte sollten breit diskutiert werden

Volksanwalt Kräuter fordert zudem eine breite Diskussion zu Kinderrechten im Parlament: "Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete sollten Themen wie Kinder- und Jugendhilfe, Kinderarmut und mediale Berichterstattung behandelt werden. Ministerien, Parlamentsfraktionen, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung, Volksanwaltschaft, Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Bundesjugendvertretung, Zivilgesellschaft sowie Kinder und Jugendliche selbst sollten zu Wort kommen."