Volksanwaltschaft: Brinek übernimmt Vorsitz in Jubiläumsjahr

1. Juli 2017

Mit 1. Juli 2017 stehen in der Volksanwaltschaft wichtige Veränderungen an. Neben der routinemäßigen Übernahme des Vorsitzes durch Volksanwältin Gertrude Brinek nimmt auch die Rentenkommission der Volksanwaltschaft zur Entschädigung von Heimopfern ihre Arbeit auf.


Jubiläumsmonat Juli
Neben der neuen Aufgabe und dem Vorsitzwechsel, bringt der diesjährige Juli für die Volksanwaltschaft gleich mehrere Jubiläen mit sich. So wird am 1.7.2017 nicht nur die Aufnahme der Arbeit vor genau 40 Jahren gefeiert, sondern auch, dass die Volksanwaltschaft vor 5 Jahren, am 1. Juli 2012, das verfassungsgesetzliche Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte erhielt. Eine Aufgabe, der sich die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen mit großem Engagement widmen. So wurden bislang über 2500 Kontrollen in Einrichtungen in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann durchgeführt.


Vom Provisorium zum anerkannten parlamentarischen Kontrollorgan
„Wir brauchen unangenehme Persönlichkeiten, die sich täglich über Unrecht ärgern können“, soll der ehemalige Bundeskanzler Bruno Kreisky die Anforderungen an die Volksanwaltschaft einst beschrieben haben. Am 1. Juli 1977 wurde die Institution vorerst befristet auf sechs Jahre eingeführt. Man ging damals davon aus, dass die Volksanwaltschaft jährlich etwa 1.500 Beschwerden bearbeiten werde – mittlerweile sind es pro Jahr fast 20.000. Doch schon am 1. Juli 1981 und somit vier Jahre nach ihrer Gründung, hatte die Institution ihre Bewährungsprobe bestanden. Der Nationalrat beschloss einstimmig, die Volksanwaltschaft als bleibenden Bestandteil in die Bundesverfassung zu übernehmen.


Die Kompetenzen der Volksanwaltschaft haben sich seit ihrer Gründung erheblich erweitert. Einst als Beschwerdestelle für die Bürgerinnen und Bürger gedacht, fungiert die Volksanwaltschaft seit 2014 als parlamentarische Schiedsstelle bei Untersuchungsausschüssen. Auch das Generalsekretariat des International Ombudsman Insitute (IOI), der einzigen globalen Organisation für die Vernetzung unabhängiger Verwaltungskontrollorgane auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, hat seinen Sitz seit Juli 2009 in der Volksanwaltschaft.


Als anerkanntes parlamentarisches Kontrollorgan zeigt die Volksanwaltschaft Missstände in der Verwaltung auf, wirkt bei der Behandlung von Petitionen und Bürgerinitiativen mit und tritt für gesetzliche Verbesserungen ein.


Die Brücke zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung
„Vor 40 Jahren hat der österreichische Nationalrat dem kleinen David Staatsbürger gegen den großen Goliath Verwaltung eine Schleuder in die Hand gegeben", zitierte Nationalratspräsidentin Bures die Darstellung des ehemaligen Abgeordneten und späteren Bundespräsidenten Fischer aus der seinerzeitigen beschlussfassenden Sitzung. Abgeordneter Dr. Neisser nannte die junge Volksanwaltschaft einen Hund der wirksam bellt aber nicht beißt.


1977 ist mit der Volksanwaltschaft eine leicht zugängliche Anlaufstelle geschaffen worden, die Bürgerinnen und Bürgern zur Seite steht, wenn sie sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen. Ein Angebot, das auf breite Zustimmung stößt. Seit ihrer Gründung gingen bei der Volksanwaltschaft rund 500.000 Beschwerden ein, die Volksanwälte hielten etwa 9.000 Sprechtage ab und trafen dabei weit über 70.000 Menschen zu persönlichen Gesprächen. Die Volksanwaltschaft ist bei rund dreiviertel der österreichischen Bevölkerung bekannt und versucht flächendeckend – nicht zuletzt durch die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ – über ihre Tätigkeit zu informieren.