Volksanwalt Kräuter zu Pflege-Plänen der Regierung: "Pflegegeld in allen Stufen um 30 Prozent anheben!"

5. Dezember 2018

Mittel aus dem Pflegefonds müssen an Qualitätskriterien gebunden werden

Der für Soziales und Pflege zuständige Volksanwalt Günther Kräuter appelliert an die Bundesregierung auf dringend zu verbessernde Qualitätsstandards in Alten- und Pflegeheimen nicht zu vergessen: „In mehr als der Hälfte der Heime fehlt es im Nachtdienst an diplomiertem Personal, in 70 Prozent wird den oft überlasteten Pflegekräften keine Supervision geboten. In vielen Fällen kritisieren die Expertenkommissionen der Volksanwaltschaft eine bedenkliche Medikation in Alten- und Pflegeheimen. Die Ursache ist meist Personalmangel." Die Mittel des aktuell mit 366 Mio. Euro dotierten Pflegefonds sollten an Qualitätskriterien gebunden werden. „Es müssen endlich einheitliche Standards geschaffen werden, um Missstände in Alten- und Pflegeheimen zu vermeiden", so Kräuter.

Zu der von der Bundesregierung avisierten Erhöhung des Pflegegeldes erst ab Stufe 4 erneuert Kräuter seine Forderung, das Pflegegeld in allen 7 Stufen um 30 Prozent anzuheben: „Nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen mit geringerem Pflegebedarf daheim betreut werden können. Auch eine jährliche Valorisierung, also Anpassung des Pflegegeldes, ist unerlässlich, um dem starken Andrang zu stationären Einrichtungen entgegenzuwirken".