Volksanwalt Kräuter erfreut über Reform des Heimopferrentengesetzes

27. Juni 2018

Betroffene von Gewalt und Missbrauch in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirchen sowie in Pflegefamilien erhalten seit Juli 2017 eine monatliche Rente von 300 Euro (12-mal jährlich brutto für netto). Bisher waren jedoch Personen, die in Krankenanstalten oder privaten Heimen misshandelt wurden und Menschen mit Behinderungen, die das Pensionsalter noch nicht erreicht haben, vom Gesetz nicht umfasst. Die Volksanwaltschaft drängte bereits von Anbeginn auf eine Reform, um diese gravierenden Lücken zu schließen. Mit dem heutigen Beschluss des Sozialausschusses zur Reform des Heimopferrentengesetzes wurden die Forderungen der Volksanwaltschaft im Wesentlichen erfüllt.

Volksanwalt Kräuter: "Künftig können auch Personen, die in Krankenanstalten oder privaten Einrichtungen Gewalt und Missbrauch erlitten haben, die Rente rückwirkend mit 1. Juli 2017 beantragen. Auch für Menschen mit Behinderungen wird es einige wichtige Verbesserungen geben."

Bei der Volksanwaltschaft wurde im Rahmen des Heimopfergesetzes (HOG) eine weisungsfreie Rentenkommission unter der Leitung von Volksanwalt Kräuter eingerichtet. Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die Volksanwaltschaft bereits rund 700 Fälle bearbeitet.