Volksanwältin Gertrude Brinek vor Ort: Generationenpark Leobersdorf

27. Oktober 2010

In einem weitläufigen Gelände der Marktgemeinde Leobersdorf wurde eine Parkanlage mit Spielplätzen, einem Rodelhügel, Freiflächen und einem Bewegungspavillon errichtet. "Der Park bietet Erholung und Spaß für junge sowie ältere Menschen", so lautet der Bewerbungstext auf der Homepage des Generationenparks. Für einen Anrainer ist dieses Angebot jedoch weder spaßig noch erholsam, befindet sich doch sein Einfamilienhaus direkt angrenzend an den Kleinkinderbereich des Parks und er fühlt sich durch die Lärmbelästigung massiv beeinträchtigt. Darüber hinaus wurde in diesem Bereich auch ein Gerätehaus errichtet. Bezinmotormäher, Rasentrimmer und Traktoren würden bereits in den frühen Morgenstunden gestartet und verursachen somit weiteren Lärm.

Trotzdem die Besucher auf der anderen Seite des Parks eine Zugangsmöglichkeit und umfangreiche Parkmöglichkeiten vorfinden, benützen sie doch immer wieder jene Sackgasse als Zufahrt, die unmittelbar vor seinem Haus vorbeiführt und der entsprechende zu- und abfahrende Verkehr stelle eine weitere Belästigung dar. Volksanwältin Brinek fuhr nach Leobersdorf, um sich vor Ort ein Bild zu machen und in einem Gespräch mit dem Vizebürgermeister bzw. Amtsleiter nach möglichen Verbesserungen der Situation zu suchen.

In diesem Gespräch vor Ort betonte der Vizebürgermeister, dass dieser Bereich vorher eine Baulandwidmung hatte und sich durch die Rückwidmung in Grünland eine Verbesserung für die Anrainer ergeben hätte. Die Schaffung dieser "Grünen Lunge" würde von vielen Besuchern positiv angenommen. Um die Verkehrssituation zu verbessern, wurden die Parkplätze im Bereich des Kleinkinderspielplatzes aufgelassen bzw. Fahrverbot (Zufahrt nur für Anrainer) ausgesprochen. Festgehalten wurde auch, dass die nötigen Wartungsarbeiten mit lärmintensiven Geräten nicht bereits ab 6 Uhr früh in der Nähe des Einfamilienhauses beginnen müssen. In Aussicht stellte der Vizebürgermeister, dass nach Vollerschließung des Parks der Kleinkinderbereich eventuell in einen anderen Bereich verlegt werden könnte.