Volksanwältin Brinek empört über Forderungen nach mittelalterlichem Strafvollzug

9. Februar 2017

Mit allergrößter Verwunderung nahm Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek die Aussagen der GÖD anlässlich einer Pressekonferenz in Innsbruck zu Entwicklungen des Strafvollzugs zur Kenntnis.

Die Aussage, dass Insassen aus Drittländern eine schlechtere Behandlung erfahren sollen, ist verfassungswidrig und widerspricht nicht nur den internationalen Konventionen, sondern auch den in Österreich geltenden Menschenrechtsstandards. Brinek: „Es darf keine Diskriminierung unter den Häftlingen geben. Diese Haltung erschüttert mich zutiefst. Ich möchte gar nicht zu Ende denken, was diese Forderung der Gewerkschaft in der Umsetzung bedeuten könnte. Mit solchen Aussagen werden die Bemühungen vieler engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizwache disqualifiziert und moderne Resozialisierung zunichte gemacht.“

Die Volksanwältin ortet daher einen dringenden Nachschulungsbedarf in europäischen Standards im Strafvollzug. Brinek dazu: „Das Ziel lautet unumstößlich: Resozialisierung.“ Unbestreitbar ist, dass ein Mehrbedarf an qualifiziertem Personal in den Justizanstalten besteht. Die Herausforderungen an den Strafvollzug werden in den jährlichen Berichten der VA immer wieder dargestellt. Brinek abschließend: „Knüppeln und Fesseln sind keine Resozialisierungsmaßnahmen. Brutalisierungsforderungen im Strafvollzug sind auf das Schärfste zu verurteilen.“