Volksanwältin Brinek diskutiert Reformbedarf des Maßnahmenvollzuges

23. November 2018

Volksanwältin Gertrude Brinek diskutierte beim Rechtspanorama am Juridicum am
12. November gemeinsam mit Markus Drechsler, Obmann der Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug, Wolfgang Gratz, Kriminologe an der Universität Wien, Christian Manquet, Leiter der Abteilung materielles Strafrecht im Justizministerium und Gabriele Wörgötter, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, den dringenden Reformbedarf des Österreichischen Maßnahmenvollzuges.

Die Fachleute waren sich einig: Im Maßnahmenvollzug hakt es gleich an mehreren Stellen. Insassen erhalten etwa häufig unzureichende Therapien und Informationen über den Therapieverlauf und damit der Entlassungsperspektive. Psychisch Kranke werden zum Teil unter fragwürdigen Bedingungen untergebracht, und oft werde zu leichtfertig über die Zukunft von – teils sehr jungen – Menschen entschieden.

„Bei der Volksanwaltschaft sind über die Jahre tausende Beschwerden eingelangt“, so Brinek. Die Volksanwältin kritisierte insbesonders, dass es keine verbindlichen Qualitätskriterien für psychiatrische Gutachten gibt. Gerade diese sind bei der Entscheidung, ob Personen in Freiheit bzw. mobil  betreut werden können oder in den Maßnahmenvollzug kommen aber entscheidend. Für Brinek ist klar: „Der Status quo ist inakzeptabel, zu oft mangelt es an Qualität.“ So gebe es etwa Personen die hunderte Gutachten pro Jahr erstellen. Es braucht daher ein interdisziplinär aufgestelltes Gutachter-Team, das die Gefährlichkeit besser einschätzt und mögliche Alternativen zur Unterbringung in der Maßnahme prüft, so die Forderung der Volksanwaltschaft. Ein großes Problem stelle die Unterbringung in geeigneten Nachsorge-Einrichtungen dar.

Das Fazit der Expertenrunde: Die Politik ist gefordert, endlich entsprechende Schritte zur Verbesserung des österreichischen Maßnahmenvollzugs zu setzen.