Verwirrendes Halteverbot

2. Dezember 2017

An einem Samstag stellte Frau S. ihr Auto in einem „Halten und Parken – Verboten“-Bereich mit dem Zusatzschild „Ausgenommen Omnibusse zum Aus- und Einsteigen sowie Mo–Fr (werk) v. 7–16 h ausgen. Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen“ in der Wiener Innenstadt ab. Als sie nach dem Kinobesuch zu ihrem Auto kam, steckte eine Anonymverfügung über 58 Euro an der Windschutzscheibe. Ist der Zusatztext bei manchen Verbotszeichen unverständlich? Was sind die Rechtsfolgen?

Frau S. war sich sicher, ihr Auto rechtmäßig abgestellt zu haben, da Samstag war. Bestärkt hat sie in dieser Annahme, dass bereits drei weitere PKW in dem Bereich geparkt waren. Sie wäre, so erklärte sie, nicht ansatzweise auf die Idee gekommen, dass ein gänzliches Halte- und Parkverbot bestehen könnte.

Im Studio diskutierten dazu Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer und ein Vertreter des Wiener Magistrats. Letzterer klärte auf: Das Halte- und Parkverbot gilt – ausgenommen Omnibusse – an jedem Tag für jegliche Kraftfahrzeuge, auch an Samstagen und Sonntagen. Ebenso ausgenommen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 16 Uhr Ladetätigkeiten mit LKW. Die Strafe sei somit zu Recht verhängt worden.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zitierte aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs: „Verkehrszeichen müssen so kundgemacht werden, dass der gesamte Inhalt, also auch jener der Zusatztafel, für den Lenker eines herannahenden Fahrzeuges leicht und rechtzeitig erkennbar ist. Lenker müssen auf eine ihnen zumutbare Weise ohne Mühe und damit auch ohne Beeinträchtigung des Verkehrs imstande sein, den Inhalt der betreffenden Anordnung zu erfassen und sich danach zu richten.“ Eine im Beitrag gezeigte Bürgerbefragung vor Ort machte deutlich, dass die Befragten stark verunsichert waren und den vermeintlichen Parkplatz im Zweifelsfall sogar meiden würden.

Der Vertreter des Magistrates räumte ein, dass auch seine Abteilung mehrere Varianten geprüft habe. Er zeigte sich einsichtig, eine Verbesserung werde überlegt.

Nachgefragt: Teure Nachmittagsbetreuung

Einer Mutter sollten für die bisher schon teure Nachmittagsbetreuung ihres seit der Geburt behinderten Sohnes (Pflegestufe 7) in einer Stockerauer Schule künftig mehr als 700 Euro pro Monat verrechnet werden. Ein Vielfaches dessen, was in vergleichbaren anderen niederösterreichischen Schulen verlangt wird.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer kritisierte den hohen Betrag und die Bindung an die Pflegestufe, danach reagierte die Stadtgemeinde Stockerau und das Land NÖ: Ab September 2017 kostet die Betreuung nur mehr 120,- Euro. Das Land NÖ arbeitet an einer neuen Verordnung, um im gesamten Bundesland eine einheitliche und nachvollziehbare Regelung zu schaffen.

Dank des schnellen Einsehens der Gemeinde nach dem Einschreiten der Volksanwaltschaft kann der Bub nun in jener Schule bleiben, in der er sich wohl fühlt und die Familie zahlt einen nunmehr angemessenen Preis.