Versorgung mit Medikamenten in der Palliativbetreuung

2. Februar 2019

Medikamente werden in Österreich nur personenbezogen verschrieben. Wenn eine Bewohnerin unvorhergesehen an starken Schmerzen oder Atemnot leidet, muss das Medikament zuerst verschrieben und aus der Apotheke abgeholt werden. Wenn sich das gleiche Medikament in der Einrichtung befindet, jedoch einer anderen Bewohnerin angeordnet wurde, darf das Medikament nicht verabreicht werden. Im schlimmsten Fall müssen Bewohner mehrere Stunden auf die dringend benötigte Arznei warten, falls die Apotheke das Präparat nicht lagernd hat. 

Volksanwalt Kräuter diskutiert mit Sektionschef Dr. Gerhard Aigner und Dr. Brigitte Riss vom Landesverband Hospiz Niederösterreich über mögliche gesetzliche Änderungen.

Volksanwalt Günther Kräuter merkt positiv an, dass das Problem eines fehlenden Notfallvorrates in Alten- und Pflegeeinrichtungen im Ministerium erkannt wurde, ein entsprechender Entwurf, der bis Ende 2017 ausgearbeitet hätte werden müssen, liegt dennoch nicht vor. Inakzeptabel ist für Volksanwalt Kräuter, dass Justizanstalten und Bundesheer über solche Medikamentendepots verfügen dürfen, wohingegen bei akuten Notfällen in Pflegeeinrichtungen die gesamte Prozedur des Verschreibens des Rezeptes und Abholens in der Apotheke durchlaufen werden muss.

Sektionschef Aigner betont, dass die meist starken und suchtgiftmittelhaltigen Medikamente ein hohes Risikopotential haben, missbräuchlich verwendet zu werden, daher sei das Medikamentenmanagement streng geregelt. Es gehe aber wertvolle Zeit verloren, setzt Dr. Riss entgegen. Neben stationären Einrichtungen sollten auch mobile Palliativteams mit einem Medikamentendepot ausgestattet werden.

Volksanwalt Günther Kräuter gibt weiters zu bedenken, dass nach derzeitiger Rechtslage nicht verwendete aber noch verwendbare Medikamente entsorgt werden müssen. In der Einrichtung in Niederösterreich spricht man von Medikamenten im Wert von ca. 1000 Euro, die jeden Monat entsorgt werden. Überdies müssen Bewohner, die nicht versorgt werden, im äußersten Fall in Krankenhäusern untergebracht werden. Mit der Unterbringung in einem Krankenhaus sind, im Hinblick auf Sicherstellung von Spitalsbett und Transport, hohe Kosten verbunden. Vor allem aber „wollen die Bewohnerinnen und Bewohner in dieser Situation nicht in ein Krankenhaus!“

Einem Schreiben der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist zu entnehmen, dass im Frühjahr 2019 mit einem Ergebnis einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe zu rechnen ist.

Steigende Zahl an Maserninfektionen – Volksanwalt fordert verpflichtende Impfung

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hoch ansteckend, schwächen das Immunsystem und können tödlich enden. Vor wenigen Wochen löste ein 15-jähriger infizierter Schüler in Graz Masernalarm aus, 28 Babys mussten stationär aufgenommen und behandelt werden. Auch aus anderen Bundesländern wurden Masernfälle gemeldet. Menschen mit Immunschwäche-Erkrankungen und Neugeborene dürfen nicht geimpft werden. Sie sind meist die Leidtragenden individueller Verantwortungslosigkeit. Um die Infektion dieser Personen zu vermeiden muss eine sogenannte Herdenimmunität erreicht werden. Nur wenn die 95-prozentige Durchimpfungsrate erreicht wird, sind diese Menschen auch indirekt geschützt. In Österreich liegt sie gerade mal bei unter 90 Prozent, Tendenz fallend.

„Die Appelle und Aufklärungskampagnen der vergangenen Jahre haben leider nicht zum Ziel geführt.“, so Volksanwalt Günther Kräuter.  Nun fordert die Volksanwaltschaft einen verpflichtenden Impfschutz im Rahmen des Mutter-Kind-Passes. Schon jetzt ist die volle Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an zehn Mutter-Kind-Pass Untersuchungen geknüpft, dazu Kräuter: „Ebenso wie bei versäumten Untersuchungen von Mutter und Kind wäre eine 10 Prozentige Reduzierung des Kinderbetreuungsgeldes die Konsequenz für eine Impfverweigerung.“

NG: Cannabinoide in der Schmerztherapie

Die Volksanwaltschaft fordert unermüdlich den Einsatz von Cannabispräparaten, wenn die üblichen Schmerz-Therapien nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Jeden Tag erreichen die Volksanwaltschaft Fälle von verzweifelten Schmerzpatienten, denen das Medikament nicht bewilligt wurde. So auch einer 24-jährigen Studentin, die an Fibromyalgie leidet. Sie habe mehrere Medikamente getestet, das cannabishaltige Dronabinol sei das einzige Medikament, das Linderung verschaffe. Die NÖGKK lehnt auch in diesem Fall eine Bewilligung ab.

Nach Einschreiten der Volksanwaltschaft freut sich Volksanwalt Günther Kräuter, mitteilen zu können, dass die junge Frau nun das Medikament erhält. Das Führen eines Schmerztagebuchs und regelmäßige Untersuchungen sind an die Bewilligung geknüpft.