Unterschiedliche Regelungen bei der Kurzzeitpflege

7. Oktober 2017

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutiert Volksanwalt Dr. Günther Kräuter gemeinsam mit der Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV), Ursula Frohner, über die unterschiedlichen Regelungen in der Kurzzeitpflege und über die Herausforderungen im Pflegebereich.

Ausschlaggebend war der Fall einer 82-jährigen Oberösterreicherin, die sich bei einem schweren Sturz den Schienbeinkopf gebrochen hat. Nach der Erstversorgung im Linzer Unfallkrankenhaus und der Anpassung des Liegegipses, den die betagte Dame sechs Wochen tragen muss, bemühte sich der Sohn um eine Kurzzeitpflege für seine Mutter. Zu seiner Überraschung musste er für die gesamten Kosten aufkommen. Denn die Kurzzeitpflege wird in Oberösterreich – im Gegensatz zu den anderen Bundesländern – nicht gefördert.

Volksanwalt Kräuter erneuert seine Kritik: „Wieder sehen sich Versicherte mit einer Ungleichbehandlung konfrontiert. Während in Wien und Niederösterreich die Kurzzeitpflege finanziert wird, lässt man die Oberösterreicher im Stich.“ Gerade die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützung für ältere Menschen, etwa nach einem Unfall, um nach Hause zurückzukehren und eine dauerhafte Pflege zu verhindern.

Obwohl die Oberösterreichische Sozialhilfeverordnung seit 2013 vorsieht, Richtlinien betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege zu erlassen, hat sich bisher nicht viel getan. „Jahrelang wird gestritten und es gibt noch immer keine Einigung zwischen Land und regionalen Trägern. Übrig bleiben die Betroffenen und deren Angehörige!“, so Kräuter. Das Land Oberösterreich half der 82-jährigen Oberösterreicherin mit rund 1000 Euro aus einem Unterstützungsfonds. Ein erfreuliche Unterstützung im Einzelfall, aber laut Volksanwalt keine dauerhafte Lösung: „Das Land muss seiner Verpflichtung nachkommen und diese Richtlinien erlassen, die eine Finanzierung der Kurzzeitpflege ermöglichen.“

Zudem plädieren die Präsidentin des ÖGKV und der Volksanwalt einhellig für eine Vereinheitlichung der Leistungen und fordern, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für Qualität und Leistungen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sichergestellt werden müssen.

Volksanwalt Kräuter weist abschließend auf eine Publikation der Volksanwaltschaft zu Empfehlungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung hin.

Nachgefragt: Kostentragung für Protonenbestrahlung

Durch die Ausbreitung eines Tumors in der linken Kiefer- und Nasennebenhöhle ist ein 62-jähriger Niederösterreicher am linken Auge erblindet. Weil die Chemotherapie nicht erfolgreich war, soll eine spezielle Behandlung, eine sogenannte Protonenbestrahlung, den Tumor effektiver bekämpfen. Die Kosten für die Behandlung wurden von der zuständigen Krankenkasse zunächst abgelehnt und nach Einschreiten der Volksanwaltschaft zum Großteil übernommen. Eine komplette Finanzierung sei nicht möglich gewesen, weil zwischen dem Hauptverband und dem Betreiber kein Verrechnungsvertrag zustande kam.

Volksanwalt Kräuter blieb jedoch hartnäckig und stellte auch eine mögliche gesetzliche Änderung in den Raum. Nach der Sendung haben sich Hauptverband und Betreiber geeinigt: Die Behandlungskosten werden komplett übernommen, wenn die Behandlung von der Krankenasse bewilligt wird. Die Einigung gelte auch rückwirkend ab dem Behandlungsstart im Dezember 2016. Seither seien rund 100 Personen behandelt worden.